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Horst Becker: Ungleichbehandlung der Anwohner des Naafbachtals bei der Dichtigkeitsprüfung durch meine Initiative verhindert!

Bezugnehmend auf die Berichterstattung vom 16.11.2012 „Schutzzone für ein Phantom“ im Rhein-Sieg-Anzeiger teile ich mit:
„Die vom Stadtanzeiger in dem Artikel vom 16.11. richtig beschriebene Problematik hatte mich schon vor der Berichterstattung und erneut am Tage der Berichterstattung veranlasst, zusammen mit Fachleuten der Fraktion und des Ministeriums nach Auswegen für Wasserschutzzonen zu suchen, in denen derzeit keine Trinkwassernutzung stattfindet, bzw. auch zeitnah keine bevorsteht.

Auf meine Bitte hin kamen die zu beteiligenden Fachabteilungen des Umweltministeriums zu folgendem Ergebnis:
In der zukünftigen Verordnung wird nun festgelegt werden, dass die ansonsten in Wasserschutzzonen geltende Bestimmung für Häuser, die vor 1965 gebaut worden sind, für die Wasserschutzzone im Naafbachtal nicht gelten wird, weil dort zur Zeit und auch in absehbarer Zeit kein Trinkwasser gewonnen wird. Die Regelung für Trinkwasserschutzzonen, dass vor 1965 erbaute Häuser bis Ende 2015 eine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen haben müssen, wird daher in dem Fall der Trinkwasserschutzzone der Naafbachtalsperre nicht zum Zuge kommen. Das Ministerium wird in diesen Tagen den Rhein-Sieg-Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis, die Kommunen, Neunkirchen-Seelscheid, Lohmar, Much und Overath darüber informieren. Damit ist unbürokratisch sichergestellt, dass die Menschen rund um das Naafbachtal nicht schlechter behandelt werden, als in großen Teilen des Landes.“

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