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Nach Kreisentscheidung steht der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Lohmar nichts mehr entgegen

Die Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (GRÜNE) hatte im Spätsommer letzten Jahres ähnlich wie in anderen Bundesländern eine Vereinbarung mit Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen geschlossen. Der Antrag im Stadtrat durch die Lohmarer GRÜNEN in Lohmar die Gesundkeitskarte (eGK) für Flüchtlinge einzuführen, wurde letztlich im Fachausschuss vertagt, um im Kreis einen ähnlichen solidarischen Querverbund zu schaffen, wie er zuvor bei den Abrechnungen über den einzeln auszustellenden Behandlungsschein geschaffen wurde.

Die im Rhein-Sieg-Kreis seit vielen Jahren in einem Solidarverbund für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffene Lösung musste nun zwischen Kreis und den kreisangehörigen Kommunen auf die Gesundheitskarte übertragen werden. Das ist nun geschehen – die Kreisverwaltung hat einen neue Vereinbarung erarbeitet, die zwei verschiedene Abrechnungssyteme im Solidarverbund zulassen wird: Mit und ohne elektronischen Gesundheitskarte. Dafür hat sich vor allem der GRÜNE Kreis-Fraktionsvorsitzende Ingo Steiner eingesetzt, der auf Vermittlung des parlamentarischen Staatsekretärs Horst Becker zusammen mit Kreistagskollegen Gespräche bei der Landesgesundheitsministerin führte.

Nun ist aus unserer Sicht auch in Lohmar der Weg frei ab dem 01.01.2017 die eGK einzuführen und somit für Verwaltung und Flüchtlinge erhebliche Erleichterungen zu ermöglichen. Die in NRW gemachten Erfahrungen der Kommunen, die die eKG bereits eingeführt haben, sind positiv: Arbeitserleichterung für die kommunalen Mitarbeiter, Ärzte haben weniger Rückfragen, die Kooperation mit der Krankenkasse läuft. Auch für Ehrenamtler, die die Flüchtlinge oftmals zu Arztbesuchen begleiten, ist die Einführung der eGK eine Erleichterung.

Aus Sicht der Lohmarer GRÜNEN spricht nun alles dafür, den Prüfungsprozess nach den guten Vereinbarungen des Rhein-Sieg-Kreises mit den Kassen der neu erarbeiteten Rahmenvereinbarung abzuschließen und dieser durch Beschluss der städtischen Gremien zum 01. 01.2017 beizutreten.

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