fbpx

Horst Becker und Klaus Stich: Minister Wittke muss diese Beschlüsse ernst nehmen und darf Antrag des Flughafens auf Nachtflugverlängerung nicht ohne Einschränkungen genehmigen!

„Verkehrsminister Wittke hatte bereits vor Monaten mehrfach öffentlich erklärt, dass er die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn bis zum Jahr 2030 verlängern wolle, dies ohne vorherige Beteiligung des NRW-Landtags und der Kommunen und ohne vorherige Beteiligung der gerade zum Zwecke seiner Beratung eingerichteten Fluglärmkommission. Nachdem auch die Bürgermeister der Anliegerkommunen vor einigen Tagen in einem Gespräch mit ihren Bitten um mehr Lärmschutz in der Nacht beim Minister auf völlig taube Ohren gestoßen waren, stand auch die heutige Sondersitzung der Fluglärmkommission unter dem schlechten Vorzeichen, dass der Minister so oder so die Betriebsgenehmigung unverändert verlängern werde, ohne dabei die gesundheitlichen Belange und das Bedürfnis nach mehr Ruhe in der Nacht zu berücksichtigen.

Die Fluglärmkommission (FLK) hat auf der Grundlage unseres gemeinsamen Antrages heute dem Minister deutliche Vorgaben für eine eventuelle Verlängerung des Nachtfluges bis 2030 mit auf den Weg gegeben. Neben der erneuten Feststellung, dass es seit Einführung der heutigen Betriebsgenehmigung nicht signifikant leiser geworden ist, hat die FLK durch Beschluss festgestellt, dass aus ihrer Sicht die epidemiologische Studie von Prof. Greiser zwingend in einer Abwägung zur Entscheidung der Genehmigungsbehörde mit einzubeziehen ist. Die FLK hat darüber hinaus festgestellt, dass diese Verlängerung nicht ohne ‚das Ziel einer kontinuierlichen nächtlichen Lärmminderung’ vorzunehmen sei. Ebenfalls beschlossen hat die Mehrheit, dass kurzfristig ein nächtliches Passagierflugverbot umzusetzen sei, wie es auch der Landtag 1996 und 2007 gefordert hat. Zusätzlich wurden Empfehlungen zu einem Lärmminderungskonzept, einer deutlich gespreizten Gebührenstaffel und einer aktuelleren Liste über nachts erlaubte Flugzeuge gefasst. Zwei Anträge zu Lärmobergrenzen bzw. zu Lärmkontingentierungen wurden jedoch knapp abgelehnt.

Trotzdem sind wir mit dem Beschluss unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse in der Kommission sehr zufrieden. Wer sich ernsthaft mit diesen Beschlüssen auseinandersetzt, und das fordern wir von Minister Wittke ein, kann jedenfalls nicht einfach die jetzige Betriebsgenehmigung verlängern, ohne deutliche Verbesserungen für die von Nachtfluglärm betroffene Bevölkerung durch eine Genehmigung zu erzielen. Wir fordern Minister Wittke auf, sich von seinen Vorfestlegungen, den Antrag des Flughafens 1:1 zu genehmigen, zu verabschieden und mit der FLK in einen ernsthaften Dialog einzutreten. Dazu gehört es auch, vor der Bekanntgabe der Entscheidung die beabsichtigte Entscheidung und die zugrundeliegende Abwägung mitzuteilen. Die FLK jedenfalls hat durch ihre heutige Beschlüsse auf der Grundlage unseres Antrages und der Ergänzungen der Vertreter der Lärmschutzgemeinschaft mit einem verantwortungsvollen Beschluss dazu die Grundlage gelegt.“

http://www.grüne-lohmar.de/3060.0.html

X