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Verbesserung Fuß-/Radwege Lohmar / Donrath / Agger

Die Verwaltung wird zur Verbesserung der Fuß-/Radwege mit folgenden Maßnahmen beauftragt:

  1. Der Fahrbahnbelag am Übergang von Radweg auf die Hauptstraße in Höhe „Wiesenpfad“ wird kurzfristig im Zuge der Maßnahmen an dem Fußgängerüberweg erneuert.
  2. Die Umlaufsperre vor der Unterführung am Kleingartengelände wird gemäß der ADFC-Empfehlung zum Umgang mit Pollern und Umlaufsperren so umgestaltet, dass sie auch mit Lastenfahrrädern, Fahrrädern mit Anhängern, Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen etc.befahrbar ist.
  3. An der Unterführung der L 288 /Verlängerung „In der Kornbitze“ (Donrath) wird eine Be-leuchtung angebracht – ggfs. mit Strom aus Solarpanels.
  4. Die Umlaufsperre an der Straße „In der Kornbitze“ wird gemäß der ADFC-Empfehlung zum Umgang mit Pollern und Umlaufsperren so umgestaltet, dass sie auch mit Lastenfahrrädern, Fahrrädern mit Anhängern, Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen etc. befahrbar ist. Außerdem wird das fehlende Stück Asphalt im Übergang zwischen Ende der Straße „In der Kornbitze“ und dem Fuß-/Radweg ergänzt.
  5. Die Umlaufsperre zwischen dem Radweg an der B484 in Donrath (Höhe VR-Bank) und der „Donrather Straße“ wird gemäß der ADFC-Empfehlung zum Umgang mit Pollern und Um-laufsperren so umgestaltet, dass sie auch mit Lastenfahrrädern, Fahrrädern mit Anhängern, Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen etc. befahrbar ist.
  6. Die Markierungen incl. der Piktogramme auf dem letzten Stück der „Donrather Straße“ Rich-tung Donrather Kreuzung werden kurzfristig erneuert.
  7. Die Umlaufsperre am Rad- und Fußweg zwischen der B484 Höhe „Naafshäuschen“ und der „Meissener Straße“ wird ebenfalls gemäß der ADFC-Empfehlung zum Umgang mit Pollern und Umlaufsperren so umgestaltet, dass sie auch mit Lastenfahrrädern, Fahrrädern mit An-hängern, Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen etc. befahrbar ist.
  8. Die vier Poller auf der Straße „Tournisauel“ werden gut sichtbar gekennzeichnet.
  9. Die Förderfähigkeit der o.g. Maßnahmen ist kurzfristig vor Beginn der Maßnahmen zu prü-fen. Förderanträge sind mit dem gleichzeitigen Antrag auf „Förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ zu verbinden weil ansonsten erst eine Aufnahme in das Förderpro-gramm 2021 möglich ist.

Begründung:
Der Fuß-/Radweg von Lohmar bis Agger ist eine häufig genutzte Wegebeziehung. An einigen Stellen gibt es Nachbesserungsbedarf.
[Im Originalantrag sind die einzelnen Punkte des Antrags mit Bildern der betreffenden Stelle erläutert]

Mit freundlichen Grüßen
Horst Becker MdL, Patrick Michalski, Claudia Wieja

Der Antrag als pdf

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