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Corona – Betriebe stärken

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es ist in unser aller Interesse, dass das Corona-Virus bei unseren Lohmarer Unternehmen und den damit verbundenen Arbeitsplätzen langfristig keinen Schaden anrichtet und wir die heimischen Unternehmen in dieser Ausnahmesituation unterstützen.

Neben den von Land und Bund angebotenen Unterstützungsleistungen (s.u.) müssen wir als Kommune auch versuchen, die Unternehmen in der derzeitigen Situation zu entlasten.

Einige Betriebe bemerken bereits jetzt eine – hoffentlich vorübergehende – Liquiditätsschwäche. Deshalb fordern wir, dass wir unseren Lohmarer Unternehmen unkompliziert, bspw. durch ein einfaches Formular, die Gewerbesteuer zinsfrei stunden und bei der Gewerbesteuervorauszahlung entlasten.

Zusätzlich sollte den Unternehmen über den Newsletter der Wirtschaftsförderung die Finanzierungsangebote für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen von Land und Bund kommuniziert werden, bspw. die folgenden:

  • Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 1,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten: NRW.BANK-Service-Center: 0211-91741 4800
  • Kleine Unternehmen, Neugründungen und Betriebe, die ausbilden, können aus dem Mikromezzaninfonds ohne Hausbank und ohne Sicherheiten Beteiligungskapital erhalten. Infos unter https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/
  • Das Land NRW will kurzfristig Expressbürgschaften bereitstellen, die die Bürgschaftsbank binnen 72 Stunden bewilligen kann
  • Kurzarbeitergeld kann im Falle von Corona-bedingten Auftragsengpässen beantragt werden, um Kündigungen zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Unternehmen bei der Agentur für Arbeit Bonn/Siegburg Kurzarbeit anzeigen. Informationen Kurzarbeitergeld – Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
  • Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, kann ggf. eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Infos dazu unter https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

Wir bitten, diesbezüglich eine schnelle Entscheidung herbeizuführen (für den Fall, dass die HFB-Sitzung stattfindet, dort durch Erweiterung der TO) und sind unsererseits jederzeit zu einer Sitzung des Ältestenrats oder der Unterzeichnung eines Dringlichkeitsbeschlusses bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Wieja, Horst Becker MdL, Charly Göllner

Der Antrag als pdf

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