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Lohmar senkt den Hebesatz für Grundsteuer B

Empfehlung der Landesregierung für aufkommensneutralen Hebesatz gefolgt

Der Finanzausschuss der Stadt Lohmar senkt den Hebesatz für die Grundsteuer B (für unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser oder Geschäftsgrundstücke) auf 782 und folgt damit den Empfehlungen des Landes, damit die vom Bund geänderte Systematik zur Erhebung der Grundsteuer B voraussichtlich weder zu Mehreinnahmen noch zu Mindereinnahmen bei der Stadt führt. 

Durch die geänderte Systematik heißt dies leider nicht, dass niemand mehr zahlt – es werden einige mehr und einige weniger bezahlen. 

Insbesondere werden nun bedauerlicherweise auch Gewerbegrundstücke gegenüber Wohngrundstücken bevorteilt. Das wäre vermeidbar gewesen, wenn das Land den NRW- Kommunen gesetzlich differenzierte Hebesätze vorgegeben hätte, wie das die kommunalen Spitzenverbände gefordert und andere Bundesländer auch gemacht haben. 

Auch der Stadtrat Lohmar hatte noch im Juni auf unseren Antrag hin die Landesregierung zu einer solchen Vorgehensweise aufgefordert. Ärgerlich ist, dass diese nicht durch Finanzminister Optendrenk (CDU) und Kommunalministerin Scharrrenbach (CDU) dem Landtag eine solche Festlegung vorgeschlagen haben, sondern es lediglich den Kommunen erlaubt haben, selbstständig eine Differenzierung vorzunehmen. Gutachten der kommunalen Spitzenverbände legen ein erhebliches Rechtsrisiko für ein solches Vorgehen ohne gesetzliche Grundlage des Bundeslandes dar; bis hin zu einem Totalverlust erhobener Steuern im Falle einer erfolgreichen Klage gegen eine solche Differenzierung ohne sichere Rechtgrundlage. Deshalb konnte auch Lohmar die Grundsteuer B nicht zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken differenzieren und nur den allgemeinen Hebesatz leicht senken.

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