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Der Burgweiher in Lohmar-Süd wird nicht verfüllt, der Rat plant dies auch nicht!

Die Koalition hat für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03. Juni 2025 zur Klarstellung des am 13.03.2025 einstimmig (ohne Enthaltungen) gefassten Beschlusses folgenden Antrag gestellt:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgenden klarstellenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat stellt fest, dass die in der Verwaltungsvorlage für den „Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für gewerblich genutzte Flächen in Lohmar Süd – Schlesierweg“ sowie in der Begründung der Vorkaufsrechtssatzung zur Ratssitzung am 13.03.2025 aufgeführte Möglichkeit einer Verfüllung des Burgweihers vom Rat weder geplant, noch beabsichtigt ist. Sie war vom Fachamt lediglich als eine zusätzliche Möglichkeit aufgeführt, die lediglich im Falle des Erwerbes der Liegenschaft am Schlesierweg bestanden hätte und so ein zusätzliches städtebauliches Argument für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung bildete.
  2. Der Rat verweist auf den einstimmigen Beschluss zu diesem Punkt, der auch dem Vorschlag des Ratsmitgliedes Becker folgte, den Text zum zweiten Spiegelstrich des Beschlussvorschlages „mit einer Verfüllung des Burgweihers neue gewerblich nutzbare Flächen zu generieren“ zu streichen.
  3. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den in der Anlage beigefügten neuen Text der Vorkaufsrechtssatzung und der dazugehörenden Anlage 1 samt durch die Verwaltung zu erstellenden Grafik mit der neuen Abgrenzung des Gebietes zu beschließen.

Begründung:

Zurzeit wird in Teilen der Bevölkerung das Gerücht verbreitet, Rat und Verwaltung würden eine Verfüllung des Burgweihers planen. Diese Behauptung ist falsch!

Die Absicht der Verwaltung und des Rates bestand ausdrücklich nur darin, im Rahmen des Punktes „Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für gewerblich genutzte Flächen in Lohmar Süd – Schlesierweg“ den notwendigen „Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ breit zu begründen. Deshalb war diese Fläche Gegenstand der Vorlage und des Ratsbeschlusses.

Genau um Missverständnissen keinen Raum zu geben, wurde durch das Ratsmitglied Horst Becker für die Koalition in der Ratssitzung der Antrag gestellt, den Passus zur Beauftragung der Planung der Verfüllung des Burgweihers zu streichen. Der so geänderten Beschlussvorlage ist der gesamte Rat einstimmig (!) gefolgt. In der Sitzung wurde jedoch nicht mehr die Satzung selbst und die Anlage 1 geändert. Dies führt jetzt zu den nicht gewollten Missverständnissen.

Um noch mal klarzustellen, dass weder Verwaltung noch Rat eine solche Verfüllung planen, sollte dies noch einmal durch Beschluss festgehalten und die Satzung samt Anlage in der beigefügten Neufassung beschlossen werden.

Die Verwaltung wird gebeten, die notwendige Grafik zur Abgrenzung des Gebietes zu erstellen und die in der Anlage dieses Antrages beigefügte Vorkaufsrechtssatzung und ihre Anlage 1 auf Fehler und sachlich Schlüssigkeit zu überprüfen (insbesondere die neuen Abgrenzungen). Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen müsste für das oben beschriebene Ziel die Neufassung von Satzung und Anlage reichen, ansonsten bitten wir um Hinweise.

Auszug aus der Ratsniederschrift v.13.3.2025:

An den Beratungen beteiligen sich die Fraktionsvorsitzenden Tim Salgert (CDU) und Horst Becker (GRÜNE).

Horst Becker schlägt vor, den zweiten Absatz im Beschlussvorschlag der Vorlage wegzulassen. Auf Seite 3 der Beschlussvorlage könne der Text zum zweiten Spiegelstrich „mit einer Verfüllung des Burgweihers neue gewerblich nutzbare Flächen zu generieren“ entfallen.

Die Amtsleiterin des Bauaufsichts- und Planungsamtes, Kerstin Tillmann, hat bezüglich seiner Vorschläge keine Einwendungen und gibt den Rat weitere Erläuterungen.

Bürgermeisterin Claudia Wieja lässt unter Einbezug der vorgeschlagenen Änderungen abstimmen.

Der Rat der Stadt Lohmar stellt fest, dass für den in Anlage 1 dargestellte Bereich des südlichen Schlesierwegs städtebauliche Maßnahmen zur Neuordnung und Weiterentwicklung der gewerblichen Nutzung (nicht störendes Gewerbe) in Betracht gezogen werden. Grundlage dafür bildet das in Anlage 2 enthaltende Nutzungskonzept. Die Anlagen waren der Einladung beigefügt.

Beschluss: Einstimmig

Antrag sowie zwei Anlagen:

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