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Verbesserungen für den Stadthaushalt

Die Frage, ob in dieser Wahlperiode des Rates die Grundsteuer B angehoben werden muss und eventuell um wieviel, war Anlass für viele Falschbehauptungen gegenüber der von den Grünen geführten Koalition und der Bürgermeisterin. Wir haben unsererseits, auch im Programm, immer wieder auf die Lage aller (!) Kommunen im Kreis, in NRW und bundesweit hingewiesen. Ständige Zuweisungen neuer Aufgaben ohne die dafür notwendigen Finanzen und Gesetze, die zu Steuerausfällen bei den Kommunen führen, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen.

Für den Doppelhaushalt 2024/25 waren keine Steuerhöhung nötig. Jedoch hatte der Kämmerer Ende 2023 für die Finanzplanung dargestellt, dass ohne veränderte Rahmenbedingungen von Bund und Land und vor dem Hintergrund der Tarifabschlüsse für die Jahre Folgejahre Steuerhöhungen nötig sein würden. Damals ging die Stadt allerdings noch davon aus, dass wir weiter gleichviele Zuweisung von Flüchtlingen mit den damit einhergehenden Haushaltsbelastungen erhalten würden. Dies nahm aber bereits 2024 durch die Zusage für den Bau einer ZUE des Landes an der Autobahnauffahrt erheblich ab. Neben dieser Entlastung des Haushaltes ergeben sich auch durch die neuen Steuerschätzungen des Bundes aus diesem Monat Verbesserungen für die Kommunen.

Hinzu kommen für die nächsten zehn Jahre jährlich rd. 1,3 Mio. Euro aus der Verteilung der Pauschalzuweisungen für Infrastruktur an Städte, Gemeinden und Kreise in NRW sowie für 2025 höhere Schlüsselzuweisungen in Höhe von 472.475 Euro.

Angesichts der genannten Einsparungen im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten und den Mehreinnahmen sind wir sehr gespannt darauf, ob die neue Koalition von CDU und SPD das Wahlversprechen der CDU einhält, dass es mit ihr keine Steuerhöhung gibt.

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