fbpx

Fakten zum Nachtflug Köln/Bonn

 Die Schlagzeilen um das Passagiernachtflugverbot häufen sich. Teilweise entsteht durch diese Berichterstattung mehr Verwirrung als Aufklärung.

Wie sind die Fakten?

  • Direkt nach der Unterzeichnung der Koalitionsvereinbarung zwischen Grünen und SPD im Sommer 2010 hat der Flughafen angekündigt, auf jeden Fall gegen die Einführung eines Passagiernachtflugverbotes klagen zu wollen und bezieht sich dabei auf die von dem früheren Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) ausgestellte und bis 2030 laufende Betriebsgenehmigung. Der Bundesverkehrsminister, Herr Ramsauer (CSU), kündigte ebenfalls direkt an, dagegen von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen zu wollen.
  •  Daraufhin hat es im Herbst 2010, durch mich veranlasst, im Landesverkehrsministerium den Auftrag zu einem Gutachten gegeben. In dem sollte die Frage beantwortet werden, ob ein nächtliches Passagierflugverbot vor Ablauf der Betriebsgenehmigung im Jahr 2030 einführbar sei. Das Ergebnis war eindeutig: Im Lichte der Rechtsprechung auch zum Flughafen Leipzig ist eine solche Differenzierung möglich und auch ein Mittel der Wahl zu mehr Lärmschutz, weil der Passagierflug in der alten Betriebsgenehmigung seit 1997 vom Vertrauensschutz ausgenommen ist.
  •  Im August 2011 wurde daraufhin, trotz erneuter Drohung einer gegenteiligen Weisung aus dem Bundesverkehrsministerium und die dadurch verursachte Verzögerung, das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren begonnen und Ende Oktober 2011 abgeschlossen. Die durch Rechtsanwälte vorgetragenen Gegenpositionen des Flughafens, der Luftverkehrsgesellschaften und anderer wurden wiederum durch Gutachten zu den vorgetragenen wirtschaftlichen Folgen und zu den Rechtsfragen untersucht und klar entkräftet. Der Text der neuen Betriebsgenehmigung wurde in Absprache mit den Juristen durch die Fachabteilung und mich danach dem Landesverkehrsminister vorgelegt, der in den darauf folgenden fünf Wochen nochmals Gespräche mit allen Beteiligten führte. Als die wie zu erwarten keinen Konsens möglich machten, wurde die neue Nachtflugregelung am 18. April dem Bundesverkehrsminister übergeben.

Welche Rolle spielt Bundesverkehrsminister Ramsauer?

Schon 1997 hat der damalige Bundesverkehrsminister Wissmann (CDU) die Nachtflugregelung „kassiert“, weil das Bundesverkehrsministerium auf dem Erlasswege einen „Zustimmungsvorbehalt zu Nachtflugbeschränkungen“ herausgegeben hat, der bis heute gilt. Da Herr Ramsauer mehrfach über die Presse und auch schriftlich mit einer Weisung gedroht hat und der Erlass nach wie vor besteht, muss er nun zumindest erklären, dass er ein solches Passagiernachflugverbot nicht anhält.

Was bedeutet der öffentliche Streit von Herr Ramsauer um die Zuständigkeit in Wahrheit?

Es geht in Wahrheit um die Frage, ob Herr Verkehrsminister Ramsauer vor der Wahl seine Entscheidung bekannt gibt. Würde er seiner mehrfachen Ankündigung  folgen und eine Weisung gegen das Passagiernachtflugverbot aussprechen, hätte Herr Röttgen als Bundesumweltminister, CDU-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in NRW und aus dem Rhein-Sieg-Kreis stammender Bundestagsabgeordneter ein massives Problem. Deswegen spielt Herr Ramsauer „Ping-Pong“ und Herr Röttgen erklärt gleichzeitig, dass er ja für das Passagiernachtflugverbot sei. Es ist zu befürchten, dass nach der Wahl im wahrsten Sinne des Wortes ein böses Erwachen folgt.

Warum taucht Herr Röttgen in dieser Frage so ab und setzt sich in Berlin nicht durch – zumal sein Bundesumweltministerium für Lärm mitzuständig ist?

Herr Röttgen hat in den letzten zehn Monaten trotz schriftlicher Bitte zu der von Verkehrsminister Ramsauer angedrohten Weisung nie Stellung bezogen. Er hat nach meiner Kenntnis in seiner Amtszeit auch jedes Gespräch mit der hiesigen Lärmschutzgemeinschaft unterlassen – im Gegensatz zu seinen Vorgängern! Es drängt sich bezüglich seiner Person auch hier der Eindruck auf, dass es ihm lediglich darum geht, über die Wahl zu kommen.

Was haben die Grünen neben dem Passagierflugverbot für die Nacht zur Lärmminderung vor?

Das Netzwerk der Lärmminderungspläne der Kommunen muss so verknüpft werden, dass dort die strengeren Vorsorgewerte des Umweltbundesamtes für die Nacht festgeschrieben werden und so auf einen durchzusetzenden Lärmminderungsplan des Flughafens einwirken (siehe Koalitionsvertrag). In diesem müssten kontinuierliche Schritte zur Lärmminderung festgeschrieben werden (z. B. über eine deutlichere und anwachsende Gebührenspreizung nach Lärm). Vorstellbar wäre eine Zielvereinbarung für bestimmte Jahre, in denen dann eine nach und nach abzusenkende Lärmobergrenze für Einzelschallpegel oder Lärmkontingente in der Nacht festgelegt werden und bei Überschreitung Ordnungsgelder zu zahlen wären. Rechtlich ist es möglich – ein dem Grunde nach ähnliches Modell wurde in Brüssel angewandt und ist bei Klage einer Airline von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im letzten Juli letztinstanzlich akzeptiert worden. Der EuGH hat festgestellt, dass es sich dabei nicht um eine unzulässige Veränderung der Betriebsgenehmigung, sondern um eine umweltrechtliche Rahmenbedingung der zuständigen Behörden handele und es erlaubt sei, im Wiederholungsfall der Zuwiderhandlung Bußgelder festzulegen (in diesem Fall sogar 50.000 Euro!).

 

Tatsache ist gerade beim Thema Nachtflug in Köln/Bonn: GRÜN macht den Unterschied! Nur wenn wir GRÜNE gestärkt aus der Wahl am 13. Mai hervorgehen, gibt es in dieser Frage weiter Fortschritte!

 

Deswegen am 13. Mai:  Zweitstimme GRÜN!

 

X