fbpx

Voraussetzungen für die Wahl des Behindertenbeirats sind erfüllt

Im Koalitionsvertrag mit der CDU haben wir die Einsetzung eines Beirates für Menschen mit Behinderung im Dialog mit den Betroffenen beschlossen. Vorher mussten einige Kriterien erfüllt werden, damit die angekündigte demokratische Wahl des ersten Behindertenbeirats im Rhein-Sieg-Kreis stattfinden kann. Bis zum 31. Juli mussten sich mindestens 9 BewerberInnen als WahlkandidatInnen melden, die entweder selbst eine Behinderung haben (Kompetenz in eigener Sache) oder durch ihr privates oder berufliches Engagement als besonders sachkundig in Angelegenheiten von Behinderten gelten konnten.

Wenn sich weniger als 9 KandidatInnen gemeldet hätten, wäre die Wahl ausgefallen. Doch nun sind es sogar 14 KandidatInnen geworden, die zur Wahl zugelassen wurden. Der Arbeitskreis „Menschen mit Behinderung in Lohmar“, auf dessen Initiative dieser neue Beirat eingerichtet wird, hatte noch ein weiteres Anliegen: In den Beirat sollen MitgliederInnen mit möglichst unterschiedlichen Behinderungen einziehen und es soll möglichst eine Geschlechterparität erreicht werden.

Die Wahlmöglichkeit ist auch in dieser Hinsicht gegeben und jetzt kommt es am 17. September 2015 auf die WählerInnen an, die „richtigen“ 9 KandidatInnen zu nominieren. Über die Motivation und Erfahrungen der KandidatInnen gibt es hier weitere Informationen: Homepage Stadt Lohmar.
Wählen darf übrigens jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 % besitzt und sich bis zum 20. August in das Wählerverzeichnis eingetragen hat. Einen Antrag bekommt man im Wahlamt der Stadt Lohmar oder im Internet unter Homepage Stadt Lohmar , wo auch das Wählerverzeichnis geführt wird. Wahlberechtigt sind darüber hinaus auch alle BürgerInnen, die im häuslichen Umfeld einen Behinderten betreuen.

X