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Öffentliche Trägerschaft für die neue Kita!

Personelle Kontinuität besonders bei Umzug wichtig für Kinder und Eltern!

Die zwölf Ratsmitglieder der Grünen haben sich Montag Abend einstimmig dafür ausgesprochen, dass die neue Kita in städtischer Trägerschaft bleibt!

Claudia Wieja, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und stv. Fraktionsvorsitzende:

„Ich freue mich, dass die Fraktion der Empfehlung von mir als Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und von unserem Fraktionsvorsitzenden Charly Göllner einstimmig zugestimmt hat. Damit folgen wir ausdrücklich dem Wunsch der Eltern und dem heutigen Personal, weil wir den Umzug nicht noch mit einem eventuellen Personalwechsel belasten wollen. Ich bin optimistisch, dass sich für diese gute Lösung auch Mehrheiten finden werden. Damit schaffen wir dann nach den besonders attraktiven Planungen für den Neubau am Breiter Weg auch die Grundlage für einen erfolgreichen Start zum nächsten Kindergartenjahr.“

Nachdem der Neubau der Kindertagesstätte (Kita) am Breiter Weg/ehemaliger Sportplatz geregelt ist,  muss nun schnell die Entscheidung getroffen werden, ob diese Kita wie bisher in städtischer Trägerschaft bleibt oder ein neuer Träger diese Kita übernimmt.  Nur ein privater Träger hatte Angebotsunterlagen eingereicht und sich um die Trägerschaft beworben.

Prinzipiell ist eine Trägervielfalt mit größerer Auswahlmöglichkeit für Eltern gut. In diesem Fall sehen wir Grüne aber mehr Nach- als Vorteile für den Fall, wenn von der bisherigen kommunalen Trägerschaft auf einen privaten Träger übertragen würde. Für uns entscheidend ist dabei, dass die Eltern sich personelle Kontinuität wünschen und diese nicht gewährleistet wäre, selbst wenn der private Betreiber die Über­nahme anbieten würde. Nebenbedingungen, Zusatzversorgung, Arbeitsplatzsicherheit wären nicht ver­gleichbar und deswegen steht zu befürchten, dass so eben die von den Eltern verständlicherweise ge­wollte personelle Kontinuität nicht sicherzustellen wäre. Den Kindern und Eltern soll aber neben dem Umzug in neue Räumlichkeiten nicht auch ein Wechsel der Bezugspersonen zugemutet werden.

 

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