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Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 unseren Antrag „Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Querschnittsaufgabe“ einstimmig ohne Enthaltung empfehlend in den Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss verwiesen.

Dieser hat ihn in seiner Sitzung am 03. September 2019 behandelt und einen Teil einstimmig beschlossen:

Die Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen wird als Querschnittsaufgabe definiert. Dies spiegelt sich in einer entsprechenden Selbstverpflichtung der Mandatsträger/-innen und der Verwaltung für deren jeweiliges Handeln wieder.

Der zweite Teil unseres Antrags sowie der von uns in der Ausschuss-Sitzung vorgetragene Kompromissvorschlag zwischen Antrag und Verwaltungsvorlage wurde in die Fraktionen verwiesen und damit zur weiteren Beratung im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss vertagt.

Wir stellen hiermit den Antrag, den am 03. September 2019 gefassten Beschluss entsprechend der einstimmigen Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wie folgt zu ergänzen:

Allen wichtigen Entscheidungen geht die Prüfung hinsichtlich der erforderlichen Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen voraus, wie das im Interesse von Behinderten sowie Senioren und Seniorinnen bereits weitgehend der Fall ist. In den Vorlagen zu den Ausschüssen wird diese Prüfung mit dem Prüfungsergebnis jeweils dokumentiert.

Begründung:

Siehe unseren Antrag vom 27. Mai 2019, insbesondere die Verweise auf die UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII und 3. AG KJHG NRW.

Mit freundlichen Grüßen

Charly Göllner, Gabriele Krichbaum, Claudia Wieja

Der Antrag als pdf

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