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Horst Becker MdL: Jetzt endlich Fortschritte beim Nachtflug statt Verlängerung der Nachtflugregelung bis 2030!

Zur Schlussberatung des Antrages zum Verbot des nächtlichen Passagierfluges und gegen eine Verlängerung der Nachtlugregelung am Flughafen Köln/Bonn erklärt Horst Becker, Fluglärmexperte und verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die Lärmsituation am Flughafen Köln/Bonn ist entgegen aller Ankündigungen in den letzten Jahren nicht besser geworden… Im Gegenteil: mit der Ansiedlung von immer mehr MD-11 auch durch FedEx und perspektivisch auch der B 747-400  und -800 durch UPS wird es wieder lauter.

Umso wichtiger sind zwei Punkte

  1. Der Verkehrsminister und die Landesregierung müssen endlich den Spielraum zugunsten der lärmgeplagten Menschen nützen, den ihnen das Urteil des Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem Urteil zum Leipziger Flughafen eröffnet hat – das heißt konkret: Spätestens zum Flugplanwechsel müssen endlich die nächtlichen Passagierflüge verboten werden. Dies ist auch deswegen möglich, weil diese Flüge ausdrücklich vom Bestandsschutz der heutigen Regelung ausgenommen sind.
  2. Die jetzt noch bis 2015 laufende Regelung darf auf keinen Fall wie vom Flughafen beantragt bis 2030 verlängert werden. Im übrigen gilt: Wer die Nachtflugregelung überhaupt verlängern wollte, müsste zunächst einmal die vom nächtlichen Fluglärm ausgehende Gesundheitsschädigung seriös feststellen und dann über wirklich wirksame Einschränkungen nachdenken. Alle andere ist eine „Augen zu und durch“- Politik der Landesregierung auf Kosten 400.000 vom Nachtfluglärm betroffener Menschen.

Deswegen fordere ich die Landesregierung nachdrücklich auf, zum nächsten Flugplanwechsel, spätestens aber zum Sommerflugplan 2008 die nächtlichen Starts und Landungen für Passagierflüge zu untersagen. Außerdem fordere ich die Landesregierung auf, in aller Klarheit dazu Stellung zu beziehen, ob und wann sie dem Antrag des Flughafens auf Verlängerung der Nachtflugregelung zustimmen will und wann sie den Landtag diese Frage zur Beratung vorlegt.
Es ist sehr bedauerlich, dass die Resolutionen des Kreistages und verschiedener Räte im Kreis nicht dazu geführt haben, dass wenigstens die Abgeordneten des Rhein-Sieg-Kreises sich alle hinter die Forderungen stellen und dem Antrag von meiner Fraktion im Landtag zugestimmt haben.

An dieser Kritik kann auch der eine halbe Stunde vor der Debatte vorgelegte Entschließungsantrag von CDU und FDP verbessern. In ihm haben CDU und FDP nun wegen des innerparteilichen Druckes in der CDU neben der Ablehnung der Aufforderung zur Nichtverlängerung der Nachtfluggenehmigung in letzter Minute folgenden Satz hinein geschrieben:
Der Landtag erwartet von der Landesregierung, dass neben den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens auch die berechtigten Interessen der Anwohner an einer Verminderung der Lärmbelastung durch Einführung einer Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb Berücksichtigung finden“

Dies bedeutet allerdings vor dem Hintergrund der Äußerungen von Verkehrsminister Wittke nichts anderes als weiße Salbe! Trotzdem haben wir diesem Punkt zugestimmt und werden die Landesregierung nun regelmäßig zu jedem Flugplanwechsel erneut durch Antrag auf Umsetzung des Verbotes für nächtliche Passagierflüge stellen.

Anlage:

Auszug aus der Betriebsgenehmigung; hier Herausnahme des Punktes „Nächtliches Passagierflugverbot aus dem Vertrauensschutz“. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des BVG Leipzig zur erforderlichen UNterscheidung von nächtlichen Passagier- und Frachtflügen und der ausdrücklichen Aufforderung dazu erheblich. Dadurch sind die früher behaupteten Inkopatibilitäten mit europäischem Recht widerlegt.

„Der Vertrauensschutz gilt nicht für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zwecks Einschränkung von Passagierflügen sowie des Einsatzes von Strahlflugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 340 Tonnen im Frachtverkehr; die Notwendigkeit dieser Einschränkungen wird spätestens im Jahr 2000 überprüft.“

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