Sehr geehrter Herr Krautscheid,
Sie haben sich zwischen 1994 und 1998, u. a. auch im Zusammenhang mit dem Landtagswahlkampf 1995, mehrfach gegen den Nachtflug ab Flughafen Köln/Bonn ausgesprochen. Auch in Ihrer Eigenschaft als Kreisvorsitzender der CDU des Rhein-Sieg-Kreises haben Sie eine kritische Linie im Zusammenhang mit dem Nachtflug unterstützt. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass der Flughafen nun den Antrag gestellt hat, die bestehende Nachtflugregelung bis zum Jahr 2030 zu verlängern, ohne jegliche weitere Einschränkung zugunsten der von Lärm betroffenen Bevölkerung vorzunehmen. Auch bekannt ist Ihnen, dass die Landesregierung mit Presseerklärung vom 21.12.2007 durch Verkehrsminister Oliver Wittke verlauten ließ, dass sie gedenke, dem Antrag des Flughafens so nachzukommen, wie er gestellt ist.
Aus unserer Sicht ist eine Verlängerung der jetzigen Nachtflugregelung in dieser Form jedoch nicht akzeptabel. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die vorliegende epidemiologische Studie von Prof. Greiser klare Hinweise darauf gibt, dass eine ernst zu nehmende gesundheitliche Beeinträchtigung durch den nächtlichen Fluglärm existiert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Feststellung, dass die Studie eine vom Umweltbundesamt unterstützte und anerkannte Studie ist. Diese Feststellung ist auch deswegen wichtig, weil die Landesregierung diese Studie offensichtlich ignoriert bzw. gar als nicht relevant und nicht seriös abqualifiziert. Gleichzeitig lehnt es die Landesregierung aber ab, durch eine eigene epidemiologische Studie die Faktenlage seriös zu prüfen, bevor eine Entscheidung über eine Verlängerung der Nachtflugregelung getroffen wird. Dieses Verhalten finden wir unverantwortlich.
Auch auf einen weiteren wichtigen Aspekt möchten wir hinweisen. Ihnen ist bekannt, dass der Landtag am 24. August letzten Jahres einstimmig die Landesregierung aufgefordert hat, dass eine Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb eingeführt wird.
Die zwischenzeitlich immer wieder von der Landesregierung vorgetragene Behauptung, dass dieses Passagiernachtflugverbot aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sei, war vor dem Hintergrund des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zum Flughafen Halle/Leipzig und des ausgeklammerten Vertrauensschutzes für Passagiernachtflüge in der Betriebsgenehmigung (Punkt 11) für den Flughafen Köln/Bonn immer falsch. Dies haben inzwischen auch zwei Rechtsgutachten der Stadt Siegburg und der GRÜNEN Landtagsfraktion nachgewiesen. Trotz des Landtagesbeschlusses und trotz dieser Rechtslage denkt Minister Wittke aber offensichtlich nicht daran, dass Passagiernachtflugverbot umzusetzen, sondern will im Gegenteil auch den Passagiernachtflug bis zum Jahr 2030 verlängern. Wie sehr seine Behauptungen, rechtliche Gründe stünden einer Einführung eines Nachtflugverbotes entgegen, vorgeschoben sind, zeigt auch folgendes Zitat aus einem Aufsichtsratsprotokoll über die Sitzung am 19.9.2007: „In der vergangenen Woche sei man zu einem `Runden Tisch´ unter Teilnahme des Verkehrsministers zusammen gekommen. Dabei habe der Verkehrsminister deutlich erklärt, dass er nicht beabsichtige, dem Köln Bonn Airport eine Kernruhezeit für Passagierflugzeuge aufzubürden, und auch nicht beabsichtige, das Landesparlament an dieser Entscheidung zu beteiligen.“
Vor dem Hintergrund der geschilderten Sachlage halten wir es für wichtig, dass Sie als Mitglied des Kabinetts der schwarz-gelben Landesregierung in dieser Frage ihren Einfluss geltend machen und zumindest mit dafür Sorge tragen, dass das nächtliche Passagierflugverbot zum nächsten Flugplanwechsel umgesetzt wird und eine Verlängerung der Nachtflugregelung ohne eine erweiterte epidemiologische Studie nicht umgesetzt wird. Sie würden damit im Übrigen auch der Auffassung einer nicht kleinen Zahl von CDU-Bürgermeistern entsprechen, die unsere Auffassung in der Sache teilen.
In der Hoffnung, von Ihnen baldmöglichst in der Sache zu hören, und mit kollegialen Grüßen
Horst Becker MdL
(Fraktionsvorsitzender Kreistagsfraktion)
Claudia Owczarczak
(Vorsitzende Kreisverband)