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Schamlose Trickserei von CDU und FDP geht weiter

Eigentlich hätte die Kommunalwahl im September 2009 stattfinden müssen, im gleichen Monat wie die Bundestagswahl. So etwas ist nicht ungewöhnlich, zuletzt gab es das 1994. Die CDU/FDP-Landesregierung hatte jedoch offensichtlich Angst vor einer zu hohen Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl und wollte den Termin auf den 7.6., den Tag der Europawahl, legen. Dies hat das Verfassungsgericht deswegen untersagt, weil dann neben den neu gewählten Räten und Bürgermeistern die alten, teilweise abgewählten, für fast fünf Monate parallel gearbeitet hätten. In dieser Zeit hätten durch abgewählte Vertreter Festlegungen getroffen werden können, die nicht mehr korrigierbar gewesen wären.

Nun, nach dem Urteil, geht die schamlose Trickserei von CDU und FDP nahtlos weiter und der Termin wurde durch am Tag des Urteils auf den 30.8.2009, kurz nach den Sommerferien gelegt. Dabei haben CDU und FDP bei der gescheiterten Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl noch völlig anders argumentiert. Die Wahltermine sollten angeblich reduziert, die Wahlbeteiligung erhöht und die Wahlkosten gesenkt werden. Alle drei Kriterien werden durch den Wahltermin am 30. August 2009 nicht erfüllt. Damit straft die jetzige Entscheidung ihre damalige Argumentation Lügen – die Bürgerinnen und Bürger müssen nun dreimal wählen gehen und die Kommunen müssen für drei Wahldurchführungen zahlen.

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