Zum heutigen Urteil des VGH Kassel zum Flughafenausbau Frankfurt und zu Nachtflügen erklärt Horst Becker MdL, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag NRW: „Was für Frankfurt recht ist, ist für die Bevölkerung rund um Köln/Bonn leider noch lange nicht selbstverständlich. Zu diesem Ergebnis muss kommen, wer das heutige Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtes zur Kenntnis nimmt. Während für Frankfurt 17 Flüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr ’nicht mit dem gesetzlich gebotenem Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren‘ seien, hat die CDU/FDP-Landesregierung vor kurzem die hiesige Nachtfluggenehmigung ohne Not bis 2030 verlängert.

Luftbild des Flughafens Köln/Bonn
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