fbpx

Landesregierung verhindert zeitnahen Anspruch auf Lärmschutz am Flughafen Köln/Bonn

Luftbild des Flughafens Köln/Bonn

„Die Landesregierung verhindert einen zeitnahen Anspruch der Lärmbetroffenen auf Lärmschutz rund um den Flughafen Köln/Bonn. Spätestens bis Ende 2009 hätte die Landesregierung gemäß dem Fluglärmschutzgesetz eine Neuberechnung des Lärmschutzzonen vornehmen müssen. Durch ihre Tatenlosigkeit bringt die Landesregierung die lärmgeplagte Anwohnerschaft des Flughafens um den Rechtsanspruch auf passiven Schallschutz, der laut Gesetz vom Flughafenbetreiber finanziert werden muss.

Der Vorgang ist auch deshalb skandalös, da die Landesregierung spätestens seit Verabschiedung des Fluglärmschutzgesetzes im Oktober 2007 weiß, dass eine Neuberechnung der Lärmschutzzonen erforderlich ist“, erklärt Horst Becker MdL, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, anlässlich der Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Umsetzung des Fluglärmschutzgesetzes in NRW.

Auf die Frage, bis wann die Festsetzung der neuen Lärmschutzbereiche erfolgen würde, antwortete die Landesregierung: „Die Festsetzungen der Lärmschutzbereiche durch Rechtsverordnung der Landesregierung sind zurzeit in der Vorbereitung. Ein konkreter Zeitpunkt kann jedoch nicht genannt werden.“

X