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Lohnabstandsgebot setzt zwingend den Mindestlohn voraus!

Seit Wochen ist zu beobachten, wie die einstige Traumbeziehung von Guido Westerwelle und Angela Merkel in der Wirklichkeit ankommt. Die FDP, seit Jahren mit marktradikaler Rhetorik in Teilen der CDU-Wählerschaft auf Stimmenfang, hat in den ersten Monaten der schon jetzt erschöpften Bundesregierung den Praxistest nicht bestanden. Zwischen Klientelpolitik der Mövenpickpartei und dem ewigen Mantra aus Oppositionszeiten verstrickt sich die FDP mit der gesamten Bundesregierung immer mehr in Widersprüchen, die sich um so mehr verschärfen, um so mehr die verheerenden Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise ans Tageslicht treten.

Mindestlöhne in Europa (Grafik: Grüne Bundesverband)

Während die FDP und Guido Westerwelle die Hartz-IV-Empfänger desavouieren, ist von Kritik an Personen wie Josef Ackermann (Deutsche Bank) nichts zu hören. Dafür hat Guido Westerwelle, ähnlich wie sein Vorbild Jürgen Möllemann, wieder einmal ein „Tabu“ entdeckt, das dann prompt angeblich nur von ihm angegangen wird: Das Lohnabstandsgebot. Guido Westerwelle versucht der Öffentlichkeit zu suggerieren, dass nur er für einen Lohnabstand zwischen Leistungsbeziehern und Lohnempfängern eintritt. Nach dem Konzept Westerwelle dürfen also die Löhne weiter sinken – dann müssen eben auch die Hartz-IV-Sätze sinken.

Für uns GRÜNE ist klar: Ein lebensnotwendiges Existenzminimum kann nicht deswegen gesenkt werden, weil immer mehr Unternehmen (auch in der Leiharbeit) Hungerlöhne zahlen. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist das Gebot der Stunde!

Der Bundesverband der GRÜNEN hat  einige interessante Informationen zum Thema Mindestlohn zusammengestellt. Auf der Seite gibt es auch einen europäischen Vergleich.

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