Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) wurden die Klagen von Siegburg und Lohmar gegen die im Jahr 2008 bis 2030 verlängerte Nachtflugregelung aus FORMALEN Gründen abgelehnt. Es fehle an der Klagebefugnis der Kommunen. Das Gericht wies erneut darauf hin, dass der Flughafen Köln/Bonn eine Genehmigung aus 1953 und damit von vor Inkrafttreten des Luftverkehrsgesetzes habe. Ausgehend davon, sei jede spätere noch so geringe Einschränkung eine Verschärfung gewesen – übrigens unabhängig vom tatsächlichen Lärm.
Das zeigt erneut, welche Chance im Jahr 2008 vom Verkehrsminister der CDU/FDP, Oliver Wittke (CDU) verspielt wurde, als er die Verlängerung bis 2030 anordnete. Wäre dies unterblieben, hätte die heutige Landesregierung das Passagiernachtflugverbot einfacher umsetzen können und zumindest die Gelegenheit gehabt, durch wirksame lärmmindernde Auflagen, wie zum Beispiel kontinuierlich sinkende Lärmobergrenzen, beim Frachtlug für wirksame Entlastung der geplagten Menschen zu sorgen.
Ein positives Zeichen, dass das Gericht die Entscheidung des Landes zum Passagiernachtflugverbot als rechtskonform ansieht, gab es in der mündlichen Urteilsbegründung. Die Richter führten aus, dass diese Entscheidung zeige, dass sehr wohl noch Einschränkungen möglich seien. Umso mehr gilt es jetzt, Druck auf die Herren Röttgen und Ramsauer zu machen, die im Moment zusammen mit dem Flughafen auf Zeit spielen!