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EU-Beschwerde gegen Fluglärm

nachtflug vor mond

Der Flughafen Köln/Bonn wird als Verkehrsflughafen betrieben, ohne dass je ein reguläres Planfeststellungsverfahren stattgefunden hätte. Für den Betrieb und die immer wieder vorgenommenen baulichen Erweiterungen sind auch nie Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt worden. Grund dafür ist, dass der Flughafen Köln/Bonn in den 50er Jahren vor Inkrafttreten des Luftverkehrsgesetzes als Verkehrsflughafen genehmigt wurde und im Zuge der deutschen Einheit zusammen mit ostdeutschen Flughäfen als „fiktiv Planfestgestellt“ vom Gesetzgeber einen weiteren Freibrief erhalten hatte.
Davor und danach sind immer wieder Veränderungen erfolgt, denen die Städte Lohmar und Siegburg nun durch anwaltliche Vertretung genauso nachgehen wie den aktuellen Plänen für weitere Um- und Neubauten. Dazu sind durch die Anwälte der beiden Städte Auskunftsersuchen an Flughafen, Stadt Köln und das Land ergangen, die bisher nur unvollständig beantwortet wurden. Sollte sich dies auch in der Nachfrist nicht ändern, werden beide Städte weitere rechtliche Schritte einleiten.
Ziel ist letztlich eine EU- Beschwerde, mit der nachgewiesen wird, dass für den Flughafen Köln/Bonn weder in einem Planfeststellungsverfahren noch bei der Flugroutenfestlegung die Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs geprüft worden ist.

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