Der Flughafen Köln/Bonn verkündet in seiner Pressemitteilung von Mittwoch, 22.10.14, dass die Passagiernachtflüge erheblich teurer werden und damit stärkere Anreize für eine Verlagerung von Flugbewegungen aus der Nachtzeit in den Tag geschaffen würden.
Der Teufel steckt aber im Detail: Die Gebühren bspw. einer A319 verteuern sich um 20%, das sind bei einer aktuellen Gehr von 734,- (nachts) rund 150,- Euro und damit ca. 1,- Euro/Passagier. Gleichzeitig wird die Berechnungsart allerdings auch geändert. Bislang wird ein Flug, der in der Nacht startet und tagsüber landet, mit den Nachtgebühren berechnet und nur, wenn beides am Tag liegt, gibt es eine Ermäßigung um 25%. Jetzt wird separat abgerechnet. Dh., dass ein Nachtstart und eine Taglandung eine Ermäßigung um 20% bringt – aus der vielgepriesenen Erhöhung wird ein Nullsummenspiel!
Besonders perfide ist, dass die Pressekonferenz zur neuen Entgeltordnung im Anschluss an die Sitzung der Fluglärmkommission terminiert war – die Kommission aber mit keinem Wort informiert wurde. Wer glaubt noch an einen Zufall, dass dies alles an dem gleichen Tag geschah, als die Fluglärmkommission nochmals den Bundesverkehrsminister aufgefordert hat, das Passagiernachtflugverbot zu genehmigen und das Land den Antrag erneut zu stellen. Und spannend ist auch, ob der Flughafen mit der neuen Entgeltordnung und einem Vertrauensschutz einer für 2015 erwarteten Regelung im neuen Fluglärmgesetz zuvorkommen wollte, die wohl deutlichere Spreizungen der Gebühren vorgeben soll.
Aber noch hat das Landesverkehrsministerium nicht zugestimmt! Es sollte von dort auch die Frage gestellt werden, warum nicht auch die Gebühren für Frachtmaschinen in der Nacht deutlich teurer werden – wie schon lange aus der Fluglärmkommission gefordert
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