In den deutschen Gasmarkt kommt Bewegung: Das Bundeskartellamt hat angekündigt, per Verordnung für die Auflösung langfristiger Gaslieferverträge zu sorgen. Das soll mehr Wettbewerb in den Markt bringen, der derzeit von wenigen großen Energielieferanten beherrscht wird.
Horst Becker, MdL: „Ich begrüße das aktive Vorgehen des Bundeskartellamtes, das seine rechtlichen Möglichkeiten nun nutzen will, um die wettbewerbsfeindliche Situation am Gasmarkt zu durchbrechen“.
Das Bundeskartellamt hatte ursprünglich einen Konsens mit den Energieunternehmen angestrebt. Wie der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, am Dienstag in Bonn mitteilte, ist eine außergerichtliche Einigung an E.ON Ruhrgas gescheitert. Das Kartellamt werde demnach die Öffnung der langfristigen Lieferverträge mit Untersagungsverfügungen durchsetzen.
Das Verbot langfristiger Gaslieferverträge soll Stadtwerken ermöglichen, schneller zwischen verschiedenen Ferngasanbietern zu wechseln und eine bessere Verhandlungsbasis mit diesen zu bekommen. Der verschärfte Wettbewerb kann sich positiv auf die Preise auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren können.
Aber auch auf die Rhenag wollen die GRÜNEN im Kreis besonders achten.
Horst Becker, MdL: Wir werden sehr genau beaobachten, ob sich die an der neuen Preiserhöhungsrunde beteiligt. Notfalls werden wir öffentlich dazu auffordern, für die Teile des Preises, die jetzt wieder aufgeschlagen werden, die Zahlung massenhaft zu verweigern.
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