Das Planfeststellungsverfahren ist für den Flughafen das erste dieser Art und wurde letztlich durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum sogenannten Vorfeld A erzwungen, das die Errichtung von Abstellplätzen ohne ein solchesVerfahren als rechtswidrig einstufte. Er muss nun alle Vorhaben, in diesem u.a. Fall eine zusätzliche Cargohalle, ein Parkhausneubau, ein neues Hotel sowie Änderungen bei der Verkehrsführung, dem Planfeststellungsverfahren unterziehen. Insbesondere bezüglich der Cargohalle spricht der Flughafen selber von zusätzlichen 2.000 Flügen pro Jahr. Bis zum 5.12.2017 sind auch in der Stadt Lohmar die Planfeststellungsunterlagen des Flughafens ausgelegt, bis zum 19.12. können Eingaben vorgenommen werden.
Wir haben dafür gesorgt, dass die Stadt Lohmar wie die Stadt Siegburg bei ihren Stellungnahmen durch einen Fachanwalt und einen Gutachter unterstützt wird. Wenn Sie in der Sache ebenfalls eine Einwendung abgeben wollen, können Sie uns unter info@gruene-lohmar.de eine E-mail schicken. Jede zusätzliche Einwendung hilft! Hier schon einige Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Zunächst ein grundsätzlicher Hinweis
Wenn Sie wollen, dass Ihre Einwendungen / Stellungnahmen gewertet werden, müssen diese spätestens bis zum 19.12.17 bei der Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 (Luftverkehr), Postfach 300865 in 40408 Düsseldorf eingegangen sein und sich auf das Aktenzeichen 26.01.01.01-PFV FKB beziehen. Emails werden nicht berücksichtigt, es müssen Briefe sein, am besten Einschreiben!
Zum Sachstand
Neben den Städten Lohmar und Siegburg mit ihrem Rechtsanwalt Dr. Vierhaus und dem Gutachter für Kapazitätsfragen Dieter Faulenbach da Costa bereitet auch die Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn mit ihrem Rechtsanwalt Carsten Sommer eine umfangreiche Stellungnahme vor. Die Lärmschutzgemeinschaft hat schon jetzt ein Musterschreiben aufgelegt (hier der Link ), das einige grundsätzliche Einwendungen auf sieben Seiten auflistet und sich den Stellungnahmen der Lärmschutzgemeinschaft und des BUND bezieht. Allerdings liegen diese noch nicht vor. (Der Link zur Lärmschutzgemeinschaft lautet: http://www.fluglaerm-koeln-bonn.de/) Die Stellungnahme für die Städte Lohmar und Siegburg soll Anfang Dezember vorliegen.
Zum Vorgehen
Sie haben die Möglichkeit, schon jetzt entlang des Musterschreibens der Lärmschutzgemeinschaft mit Ihren eigenen Individualisierungen Ihre Einwendungen an die Bezirksregierung Düsseldorf zu schicken und gegebenenfalls später noch Ergänzungen innerhalb der Frist hinterher zu schicken. Sie können uns unter info@gruene-lohmar.de auch mitteilen, wenn Sie von uns zusätzlich über die Entwürfe von Rechtsanwalt und Gutachter der Stadt informiert werden wollen, um diese zu berücksichtigen. So werden wir als Betroffene im Übrigen auch selber vorgehen und auch zusätzliche Argumente inzwischen aufbereiten.
Claudia Wieja
Vorsitzende der Fluglärmkommission
Stv. Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion und Parteivorsitzende der Grünen Lohmar
Manuela Steden
Vorsitzende des Ortsverbandes Lohmar der Lärmschutzgemeinschaft
Mitglied des Parteivorstandes der Grünen Lohmar
Horst Becker
Mitglied des Landtages NRW
Vorsitzender des städtischen Bau- und Verkehrsausschusses
Die Antragsunterlagen des Flughafens können Sie auch auf der Homepage des Landesverkehrsministeriums einsehen.