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Flughafen Köln/Bonn

Keine Entscheidung über eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn vor Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahrens!

Einführung eines Passiernachtflugverbotes muss spätestens bei einer Verlängerung der Betriebsgenehmigung erfolgen!

Zum Antrag als pdf

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