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Thoben schweigt zu RWE-Pfusch!

Zu Berichten der letzten Tage, wonach ein Gutachten des Bundesamtes für Materialforschung die Mastumbrüche im Münsterland im vergangenen Jahr auf die mangelhafte Sanierung von Masten aus Thomasstahl zurückführt, erklärt Horst Becker MdL, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Kreistag Rhein-Sieg: „Der Versuch von RWE, die Verantwortung für Mastumbrüche und die tagelangen Stromausfälle im Münsterland ausschließlich auf die besondere Wetterlage zu schieben, ist und bleibt unverantwortlich und bricht immer mehr in sich zusammen. Immer klarer wird dagegen, dass der Konzern die Wartung des Netzes vernachlässigt hat. RWE muss endlich alle Fakten über das wahre Ausmaß der Thomasstahl-Problematik offen legen und die Sanierungsplanung transparent machen. Das ist bisher nur völlig unzureichend geschehen. Auch im Rhein-Sieg-Kreis drückt sich RWE weiter darum herum!

Nach den Ereignissen im Münsterland hatte die für Netzsicherheit zuständige Energieministerin Thoben eine harte Gangart in Sachen Netzunterhaltung gegenüber den Konzernen angekündet. Doch geschehen ist seitdem nichts. Ein seit fünf Monaten angekündigter Bericht der Landesregierung liegt bis heute nicht vor, von konkreten Konsequenzen für die Netzunterhaltung ist nichts bekannt.

Wir erwarten, dass die Landesregierung dem Landtag umgehend die Untersuchung des Bundesamtes für Materialforschung vorlegt. Es darf nicht sein, dass jetzt in einem vertraulichen Dialog mit RWE diese Untersuchung weichgespült wird. Außerdem muss die Landesregierung als Aufsichtsbehörde endlich handeln und für die beschleunigte Sanierung des Netzes sorgen. Auch der Rhein-Sieg-Kreis muss endlich alle Karten auf den Tisch legen und deutlich machen, welche Gefahrenstellen durch brüchige Masten bestehen. Die vorgeschobene Behauptung von RWE, dass die Veröffentlichung Terroranschläge ermöglichen würde, darf nicht durch die Kreisverwaltung akzeptiert werden.

Wir erwarten umgehend eine detaillierte Veröffentlichung aller Masten und ihrer Standorte, die von RWE in die Gefahrenklassen eins oder zwei eingeordnet wurden.“

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