Kleine Anfrage unseres Landtagsabgeordneten Horst Becker, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 15.8.2019
Die ersten vier Bauabschnitte (BA) der Sanierung der B484 in diesem Bereich sind inzwischen fertiggestellt. Inzwischen ist aus der Bevölkerung Kritik an der Bauausführung aufgekommen, die von dem Fragesteller geteilt wird. Sie richtet sich im Wesentlichen auf folgende Sachverhalte:
Radweg in den BA eins und zwei: Insbesondere im Bereich ab dem Beginn der Abbiegespur zur Kreisstraße 49 (Fahrtrichtung Norden) bis ca. 200 Meter hinter Schloss Auel der B484 sind erfreulicherweise im Rahmen der Sanierung Wurzelaufbrüche aus dem Untergrund des Radweges herausgenommen worden. Weniger erfreulich ist, dass offensichtlich diese nicht ordentlich verfüllt wurden, bevor sie überteert wurden. Die Folge ist, dass die jetzt entstandenen erheblich Querrillen kaum zu erkennen sind aber beim Überfahren als Überraschung sehr deutlich zu spüren sind.
Straßenfahrbahn in den BA eins bis vier: Insbesondere im Bereich des zweiten Bauabschnitts zwischen der Einmündung der K49 (Fahrtrichtung Norden) und der Zufahrt zum Schloß Auel ist die Oberfläche deutlich welliger als vor der Sanierung geworden. Rund zehn Querrippen sind alleine in diesem Bereich beim Überfahren zu spüren. Dies soll gerüchteweise entstanden sein, weil das per LKW vom Asphaltwerk angelieferte Material während des Straßenbaus nicht zeitgerecht eingetroffen war und so Unterbrechungen beim Asphaltieren entstanden seien. Die anderen drei fertiggestellten Abschnitte haben zwar nicht ganz so viele solcher erheblichen Wellen, allerdings ist in Fahrtrichtung Wahlscheid (Süden) kurz vor Bachermühle auf der rechten Fahrbahnseite eine erhebliche Senke, die dort vorher auch nicht war und auch keine ordnungsgemäße Sanierung darstellt. Hinzu kommt, dass sich solche Stellen erfahrungsgemäß in der Regel weiter absenken.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Werden die beschriebenen Mängel am sanierten Radweg in Bauabschnitt 1 und 2 sowie der Fahrbahndecke Bauabschnitt 1 bis 4 behoben?
- Wenn nicht, welche nicht?
- Wie begründet die Landesregierung / der Landesbetrieb für die jeweils nicht beabsichtigte Mängelbehebung dieses Vorgehen?
- Wie erklärt die Landesregierung, dass der Fahrbahnzustand bezüglich einer ebenen Straßendecke vor der Sanierung der Bauabschnitte 1 bis 4 deutlich besser war als nach der Sanierung?
- Von welchen anteiligen Kosten für die Fahrbahnsanierung zwischen Wahlscheid und Overath geht die Landesregierung für die Abschnitte 1 bis 4 der Maßnahme aus?