Am Donnerstag hat der Bundestag nach jahrelangen Blockaden der Bundesländer und der SPD-Verkehrsminister im Gleichklang mit der Luftfahrtindustrie die Novelle des Fluglärmschutzgesetzes verabschiedet. Horst Becker, MdL verkehrspolitischer Sprecher erklärt dazu:
„Das neue Fluglärmgesetz schützt nicht vor Fluglärm, sondern viel mehr die Flughäfen vor Bürgern und Kommunen! Dieser Entwurf führt keineswegs zu weniger Fluglärm, nur selten zu mehr Schallschutz und wird dem wichtigen Ziel des Gesundheitsschutzes in keiner Weise gerecht. Also, viel Lärm um Nichts!
Die neueren Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung, wie etwa die epidemiologische Studie zum Zusammenhang von Arzneimittelverbrauch und Fluglärm am Flughafen Köln/Bonn, sowie die Betonung des besonderen Schutzes der Nachtruhe durch die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes finden keine Berücksichtigung im Gesetz. Mit seinen viel zu hoch angesetzten Grenzwerten nimmt der Gesetzentwurf bewusst eine starke Beeinträchtigung und gesundheitliche Schädigung von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern in Kauf. Insbesondere für die Menschen im Umfeld des Köln/Bonner Flughafens mit den meisten Nachtflügen in Europa verbessert sich durch dieses Gesetz nichts. Aber auch für die Fluglärmbetroffenen im Umfeld des Düsseldorfer Flughafens bedeutet das Gesetz, dass der Lärmschutzbereich, in dem ein Anspruch auf Schallschutzfenster und -lüfter besteht, deutlich kleiner ausfällt als der durch die aktuelle Genehmigung festgelegte Lärmschutzbereich.“