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Gemeindeordnung NRW: FDP setzt sich weitgehend durch, BürgerInnen werden zahlen

Zu den heute bekannt gewordenen Plänen der gelb-schwarzen Koalition erklärt Horst Becker MdL, kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Es bleibt dabei: Die Koalition schafft durch die Entkoppelung der Amtszeiten der BürgermeisterInnen von der Kommunalwahl kleine Sonnenkönige – daran ändert auch die nun beabsichtigte Änderung der Amtszeit von sechs statt vorher geplanter acht Jahre nichts. Die Koalition zeigt sich trotz aller guten Argumente gegen diese Regelung beratungsresistent und riskiert sehenden Auges eine niedrige Wahlbeteiligung, noch mehr Wahltermine und mehr Kosten für Wahlkämpfe. Hinzu kommt, dass BürgermeisterInnen mit entkoppelten Amtszeiten sich noch öfter über Ratsbeschlüsse hinwegsetzen werden, als dies schon heute der Fall ist. Auch bei den jetzt bekannt gewordenen konkreten Änderungsabsichten zur wirtschaftlichen Betätigungen der Kommunen (§ 107 GO NW) wird nicht im Interesse der BürgerInnen, sondern offensichtlich im Parteiinteresse der FDP gehandelt: Die Verschärfung des § 107 auf das ‚dringende öffentliche Interesse’ wirft die Kommunen in ihrer Möglichkeit, im Interesse der BürgerInnen monopolistischen Strukturen entgegenzutreten und verlustbringende Bereiche wie den ÖPNV durch Gewinne an anderer Stelle auszugleichen, drastisch zurück. Die Folgen werden für die Bürgerschaft in den nächsten Jahren erst nach und nach sichtbar: Noch schneller steigende Preise beim ÖPNV, weniger erfolgreicher Widerstand von Stadtwerken gegen Großkonzerne in der Energiewirtschaft, starke Einschränkung der Möglichkeiten kommunaler Wohnungsunternehmen sind unter anderem das Ergebnis.

Bezeichnend bei dieser Dealerei zwischen der FDP-Fraktion, der Landesregierung und Teilen der CDU-Fraktion ist, dass die CDU-Fraktion ausgerechnet an der Stelle ihren `Preis` erhielt, wo es um eine Verbesserung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern gegangen wäre, beim Kumulieren und Panaschieren! Obwohl die Einführung im Koalitionsvertrag vorgesehen war, verzichten die Koalitionsfraktionen nun darauf. Der staunende Beobachter stellt fest: Wo ein Abrücken vom Koalitionsvertrag vernünftig gewesen wäre, geschieht dies nicht – wo BürgerInnenrecht gestärkt worden wären, rückt man vom Koalitionsvertrag ab. “

Zum Hintergrund:

Die Einigung von CDU und FDP zur Gemeindeordnung (GO) sieht vor:

  1. Novelle der GO und Novelle des Kommunalwahlrechts zeitlich parallel
  2. Entkopplung der OB Wahlen erstmalig bei den Wahlen 2014/2015
  3. Amtszeitverlängerung auf 6 Jahre für OB
  4. Verzicht auf Stichwahl
  5. Stärkung der Räte durch Anhebung der Schwelle für das 1. Mandat auf 0,75% mind. bei großen Gemeinden,       durchschn. 1,2-3,x % bei kleineren Städten und Gemeinden
  6. Einführung eines Zusatzmandates bei absoluter Mehrheit damit im Rat auch 50% der Mandate erreicht werden
  7. Kommunalwahlrecht: Verzicht auf Kummulieren und Panachieren (Überforderung der Kommunen)
  8. Zweitstimme für Landtagswahlen


§107 Gemeindeordnung:

Restriktive Auslegung der Daseinsvorsorge, Bestandsschutz für bestehende Tätigkeitsfelder

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