Zur heutigen abschließenden Beratung des Grünen Antrags „Belastung durch Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn reduzieren“ im Ausschuss für Bauen und Verkehr erklärt HorstBecker MdL, verkehrspolitischer Sprecher:
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. Nov. 2006 zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Leipzig ist klar und eindeutig: Die Trennung zwischen Nachtflügen für Frachtexpressgüter und dem Passagierflug ist möglich. Ausdrücklich wird eingefordert, dass die Genehmigungsbehörde zwischen besonders eiligen Frachtexpressgütern, sonstigem Frachtgut und Passagierflug unterscheidet. Das Bundesverwaltungsgericht führt aus (siehe unten), dass das besondere Gewicht der Lärmschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt worden ist, wenn Nachtflüge nicht aus Gründen besonderer Eilbedürftigkeit stattfinden. Damit bricht aber auch endgültig die immer wieder aufgestellte Behauptung zusammen, es wäre nach EU-Recht nicht erlaubt, für Nachtflüge eine Unterscheidung zwischen Fracht und Passage vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund grenzt es schon an absichtliche Verbiegung der Wahrheit, wenn der zuständige Fachminister der Landesregierung, Verkehrsminister Oliver Wittke, immer wieder behauptet, dass es keine Auswirkungen und Bedeutungen für den Nachtflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn gebe, die sich aus diesem Urteil ableiten ließen.
Minister Wittke übersieht bei seiner Behauptung, dass es sich in Leipzig um ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren gehandelt hat und dies mit Köln/Bonn nicht vergleichbar ist und dass das vorgesehene Nachtflugverbot für Passagiermaschinen 1997 bei Inkrafttreten des sog. 22-Punkte-Programmes nur ausgeklammert und ausdrücklich von jeglichem Vertrauensschutz ausgenommen wurde (vgl. Betriebsgenehmigung siehe unten). Dies bedeutet konkret, dass das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen jederzeit auch vor Ablauf der jetzigen Nachtflugregelung im Jahr 2015 eingeführt werden könnte. Bisher wurde von den diversen Landes- und Bundesverkehrsministern jedoch immer wieder behauptet, dass diese Teilregelung nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Spätestens nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das nun solche Unterscheidungen ausdrücklich einfordert und für das Planfeststellungsverfahren am Flughafen Leipzig bemängelt, dass solche Unterscheidungen nicht ausreichend gemacht worden seien, stellt sich aber die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht nicht mehr.
Ich fordere daher Verkehrsminister Wittke auf, endlich die Versuche einzustellen, die Öffentlichkeit in dieser Angelegenheit hinters Licht zu führen, und umgehend zusammen mit dem Kollegen Tiefensee dafür zu sorgen, dass mit dem nächsten Flugplanwechsel in Köln/Bonn nächtliche Passagierflüge zwischen null und fünf Uhr unterbleiben.“