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GRÜNE begrüßen überfällige Modernisierung des Fluglärmgesetzes

Das Bundesumweltministerium hat am 22. Juni 2004 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Fluglärmgesetzes an Länder und Verbände versandt und damit das Beteiligungsverfahren zu dieser lange umstrittenen Neuregelung eingeleitet. Dies war überfällig, weil der Fluglärm die Lebensqualität von Millionen Menschen beeinträchtig, besonders in der Nacht. Bundesweit fühlt sich jeder Dritte durch Fluglärm belästigt. Mit dem neuen Fluglärmgesetz sollen zeitgemäße Lärmschutzstandards für das Flughafenumland festgelegt werden.

Das bislang geltende Fluglärmgesetz, das noch aus dem Jahr 1971 stammt und seither nahezu unverändert blieb, ist heute deutlich veraltet. Das Gesetz entspricht nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung, und es entfaltet kaum noch Wirkung, da die Lärmschutzzonen oftmals kaum über das Flughafengelände hinausreichen.

Horst Becker, Bezirksvorsitzender der GRÜNEN im Bezirk Mittelrhein und Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Kreistag Rhein-Sieg: „Der jetzt vom Bundesumweltministerium vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Modernisierung des Fluglärmgesetzes vor. Der Entwurf legt fest, dass die Betreiber der größeren zivilen und militärischen Flugplätze lärmbelasteten Anwohnern die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen finanzieren müssen. Diese Pflichten sollen künftig für alle Verkehrsflughäfen gelten. Es ist gut, dass mit der Novelle sollen die Grenzwerte für die Lärmschutzzonen deutlich verschärft werden. Die beträchtlichen Verschärfungen der Lärmgrenzwerte für die Schutzzonen um 10 bis 15 dB orientieren sich maßgeblich an den Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU). Der Sachverständigenrat fordert, dass möglichst bald Mittelungspegel von 65 dB am Tag und 55 dB nachts nicht mehr überschritten werden.

Zu kritisieren ist allerdings das Sicht der GRÜNEN ausdrücklich, dass auf Druck des Verteidigungsminister Struck (SPD) auch der militärische Fluglärm mit in das novellierte Gesetz aufgenommen werden soll und gleichzeitig Finanzminister Eichel (SPD) jegliche Finanzierung von passivem Schallschutz aufgrund von militärischem Fluglärm verweigert. Hier findet ein mieses Spiel auf dem Rücken der von Fluglärm betroffenen Menschen rund um Verkehrsflughäfen statt. Wenn sich diese beiden Minister der SPD nicht über die Finanzierung des aus Militärflügen resultierenden Fluglärms einigen können, muss dieser Teil ausgeklammert werden. Keineswegs darf es passieren, dass die Grenzwerte deswegen in die Höhe gesetzt werden. Ich befürchte jedoch, dass genau dies nach den kommenden Anhörungen versucht werden wird und sich diese Gefahr durch den sich abzeichnenden Widerstand der Flugverkehrswirtschaft noch verschärft. Es wird also wesentlich darauf ankommen, dass auch die Lärmschutzgemeinschaften und Initiativen gegen den Fluglärm für die im September (13./14.9.04 in Bonn) geplanten Anhörungen über den Entwurf gehörig Druck machen!“

Mit freundlichen Grüßen
Horst Becker

(Fraktionsvorsitzender Rhein-Sieg)
(Bezirksvorsitzender Mittelrhein)

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