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Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durch gelb-schwarze Landesregierung

Zum 1. November tritt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durch das von CDU und FDP im Landtag durchgesetzte sogenannte Bürokratieabbaugesetz in Kraft und sorgt bereits jetzt für Verärgerung bei Bürgerinnen und Bürgern. Dazu nimmt der Fraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Horst Becker wie folgt Stellung:

„Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. November 2007 werden für die Bürgerschaft in Lohmar fast alle Widerspruchsverfahren abgeschafft, die es bislang im Behördenverkehr mit der Stadt gegeben hat. Bürgerinnen und Bürger in Lohmar können deshalb gegen einen Bescheid, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen. Wenn sie sich dagegen wenden wollen, bleibt ihnen nun nur das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht und die damit verbundenen Kosten für Gerichtskostenvorschüsse. Neben der finanziellen Hürde besteht für die Bürger auch eine erhebliche psychologische Hemmschwelle. Eine Klage erfordert eine ausführliche Formulierung der Begründung und inzwischen durch die Gesetzesänderungen der letzten Jahre auch Vorschüsse.

Nach meiner Ansicht ist nun zu befürchten, dass fehlerhafte Bescheide nicht aufgedeckt werden. Das Widerspruchsverfahren war ein wertvolles Instrument zur nachträglichen Überprüfung von Bescheiden, insbesondere z.B. im Bereich des komplizierten Gebührenbeitrags- und Abgabenrechts. „Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durch die schwarz-gelbe Landesregierung bedeutet keinen Bürokratieabbau, sondern stellt eine einschneidende Rechtsschutzverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger in NRW dar. Sie wird außerdem zu einem Anstieg der Verwaltungsgerichtsverfahren führen und damit die Überlastung der Gerichte weiter steigen lassen. Um den Schaden für die Bürgerschaft wenigstens zu mindern, wollen die Lohmarer Grünen, dass für die Bescheide der Stadt Qualitätsstandards und eine Qualitätskontrolle vorgesehen werden. So könnte z.B. durch eine frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der Entscheidungsfindung versucht werden, dass alle für die Bürgerinnen und Bürger günstigen Aspekte in den Prozess der Entscheidungsfindung einfließen. Dies ist insbesondere bei belastenden Verwaltungsakten wichtig. Andere denkbare Instrumente einer solchen Qualitätssicherung könnten eine generelle Überprüfung der Entscheidung durch Kollegen und Vorgesetzte.

Abschließen bleibt festzustellen, dass die Kommunen nun mit viel Aufwand versuchen müssen auszugleichen, was das Land vorher an Rechtsabbau für die Bürgerschaft an Schaden angerichtet hat.“

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