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CDU/FDP und SPD wollen jetzt offensichtlich Nachtflugverlängerung bis 2030 ohne Einführung eines Passagierflugverbotes

„Die CDU-FDP-Koalition missachtet grob das berechtigte Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafen Köln/Bonn nach Lärmschutz“, so kommentierte der GRÜNE Landtagsabgeordnete Horst Becker MdL, die heutige Entscheidung der CDU-FDP-Koalition gestern im Landtag. „Wer wie Minister Wittke vor hat, den Antrag des Flughafens auf Verlängerung des heutigen Nachtfluges bis 2030 zu genehmigen, muss bei seiner Entscheidung die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung rund um den Flughafen Köln/Bonn berücksichtigen und in die Abwägung für die eigene Entscheidung mit einbeziehen. Dabei gibt es nach der epidemiologischen Studie von Prof. Greiser zum Zusammenhang von Fluglärm und erhöhtem Arzneimittelkonsum zumindest ernsthafte Hinweise darauf, dass der nächtliche Fluglärm die Gesundheit beeinträchtigt. Diese Studie wurde maßgeblich vom Umweltbundesamt finanziert und ist in der Fachwelt anerkannt.

Wer wie Minister Wittke und CDU/FDP sowie SPD diese Ergebnisse anzweifelt, muss dafür sorgen, dass eine weiterführende Studie durchgeführt wird. Das hatte Prof. Greiser selbst angeregt. Zu einer sachgerechten Entscheidung gehört: Bis zum Vorliegen der Ergebnisse einer solchen Studie darf es keine Verlängerung der Nachtfluggenehmigung geben. Dies gilt umso mehr, als dass der Flughafen die Firma FedEx und die Landesregierung offensichtlich nur deswegen das Verfahren jetzt ohne jede mögliche Abwägung durchziehen wollen, weil sie dies der Firma FedEX im Zusammenhang mit dessen Umzug von Frankfurt nach Köln/Bonn versprochen haben. Eine Verlängerung der heutigen Nachtflugregelung für den Flughafen Köln / Bonn über den 31.10.2015 darf ohne wirklich signifikante, für die Bevölkerung dauerhafte und verlässliche Senkungen der nächtlichen Lärmbelastungen nicht stattfinden.

Geradezu hinters Licht gestellt fühlen muss sich die Bevölkerung vor dem Hintergrund, dass Minister Wittke die Betriebsgenehmigung lediglich verlängern möchte ohne damit die Einführung des nächtlichen Passagierflugverbotes zu verbinden. Ab 2015, also mit der Verlängerung der Nachtflugregelung könnte das nächtliche Passagierflugverbot spätestens ohne Probleme eingeführt werden. Alle fadenscheidigen Begründungen von Minister Wittke, mit denen er eine zügige Einführung im nächsten oder übernächsten Jahr immer wieder als unmöglich darstellen will, brechen nun als Lügengebäude zusammen, wo er offensichtlich beabsichtigt, die jetzige Regelung ohne jede Veränderung bis 2015 zu verlängern. Dass CDU/FDP aber auch die SPD den Minister noch nicht einmal auffordern, für den Fall einer Verlängerung nun das nächtliche Passagierflugverbot vorzuschreiben, spricht für sich. Bezeichnend ist auch das Verhalten des FDP-Fraktionsvorsitzenden Papke (Rhein-Sieg-Kreis), der in der Presse im Rhein-Sieg-Kreis vor kurzem die Einführung dieses Verbotes bis spätestens 2010 forderte und im Landtag heute dagegen stimmte, den Minister aufzufordern, es zumindest in die neue Regelung mit aufzunehmen, obwohl wir über diesen Punkt sogar getrennt abstimmen ließen.“

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