Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW, dass das Land den Kommunen für das Jahr 2006 450 Millionen Euro zurückerstatten muss, erklärt Horst Becker MdL, kommunalpolitischer Sprecher:
„Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass das Land den Kommunen für das Jahr 2006 insgesamt 450 Millionen zurück erstatten muss. Es war absehbar, dass der oberste Gerichtshof es nicht zulässt, dass die Kommunen wesentlich mehr als die bundesgesetzlich vorgegeben 40 Prozent des Landesbeitrages in den Solidarausgleich Ost einzahlen. Der Landesfinanzminister hat durch das Gericht ein überfälliges Stoppsignal für seinen Raubzug durch die kommunalen Kassen erhalten. Diese schallende Ohrfeige für die Landesregierung kommt zur rechten Zeit, denn die Kommunen brauchen auch wegen der Politik von CDU und FDP und der damit verbundenen kommunalen Schuldensituation jeden Euro, der ihnen zusteht. Finanzminister Linssen muss jetzt schnellstens darlegen, wie der geforderte Ausgleich für die Kommunen künftig sichergestellt wird. Die Landesregierung darf jetzt nicht versuchen, das Urteil umzuinterpretieren und den Kommunen die ihnen zustehenden 450 Millionen Euro vorzuenthalten.“
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