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Abgekartetes Schauspiel findet seinen Höhepunkt

Zur heutigen Genehmigung von Verkehrminister Oliver Wittke, dass am Flughafen Köln/Bonn der Nachtflugbetrieb unverändert bis 2030 weitergehen kann, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der GRÜNEN im Landtag, Horst Becker:

„Seinen vorläufigen Höhepunkt hat das abgekartete Schauspiel um die Verlängerung der Nachtfluggenehmigung bis zum Jahr 2030 mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung von Minister Oliver Wittke (CDU) gefunden. Trotz aller vorgetäuschten Anhörungen der protestierenden Bürgermeister aus der Region sowie der Fluglärmkommission und trotz aller Gutachten über Gesundheitsgefährdungen und vieler Vorschläge zur Lärmminderung hatte Minister Oliver Wittke von Anfang an vor, dem Antrag des Flughafens Eins zu Eins zu entsprechen und keinerlei Einschränkungen vorzunehmen.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass der Aufsichtsrat des Flughafens spätestens seit Mai 2007 über die Ansiedlungspläne von FedEX und deren Bedingungen einer Verlängerung der Nachtflugregelung informiert war und diesem Aufsichtsrat unter anderem Staatssekretär Günther Kozlowski (CDU) aus dem Verkehrsministerium angehört. Das gleiche Ministerium, das dort am Tisch saß und diese Geschäftsstrategie des Flughafens mit beschlossen hat, täuscht jetzt als Genehmigungsbehörde eine objektive Abwägung über den Antrag des Flughafens vor. In Wahrheit ist das Ministerium aber nicht anderes als ein Verbündeter des Flughafens gegen die vom Lärm betroffenen Menschen. Dass Minister Wittke sich angeblich für die Anwohner in Airportnähe einsetzt, können diese vor dem genannten Hintergrund nur als Verhöhnung empfinden.

Bezeichnend ist ebenfalls, dass nun entgegen der grünen Forderung und der Beschlüsse der Fluglärmkommission eine Nachtflugregelung ohne ein nächtliches Passagierflugverbot bis 2030 fortgeschrieben wird, obwohl durch Gerichtsentscheidungen längst klar ist, dass die Umsetzung eines Nachtflugverbotes für Passagierflüge möglich wäre und der Landtag dies auch einstimmig am 24.08.07 gefordert hat. Dieses Vorgehen des Ministers wird zu Klagen von Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohnern führen. Ich selber werde umgehend bei Ministerium Akteineinsicht nach dem Informationsfreiheits- und dem Umweltinformationsgesetz beantragen, um dort in den Akten die angebliche Abwägung der verschiedenen Interessen im Detail nachvollziehen zu können.“

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