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Kommunalwahltermin!

Horst Becker: Skandalöse Folge parteitaktischer Spiele der gelb-schwarzen Koalition im Landtag am Kommunalwahltermin. Auf einem besonderen Umstand im Zusammenhang mit der von der CDU-FDP-Koalition im Land angedachten Verschiebung des Kommunalwahltermins weist der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag, Horst Becker MdL, hin:
Horst Becker hatte sich die Mühe gemacht und ermitteln lassen, wie viele Jugendliche nach dem heutigen Stand im Rhein-Sieg-Kreis alleine dadurch bei der Kommunalwahl um ihre Wahlmöglichkeit gebracht werden, dass der Wahltermin von Mitte September 2009 auf den 7.6.2009 vorgelegt würde.

Horst Becker: „Alleine im Rhein-Sieg-Kreis würden nach dem Stand vom 27.3.2008 insgesamt 2.008 Jugendliche nach den Vorstellungen der CDU/FDP-Koalition im Landtag um ihr Wahlrecht bei der Kommunalwahl gebracht, weil sie das 16. Lebensjahr zwischen dem 7.6.2009 und Mitte September vollenden.  Diese Jugendlichen um ihr Kommunalwahlrecht im nächsten Jahr zu bringen, ist aus meiner Sicht ein Skandal. Die Verschiebung einer Wahl, obwohl die Wahlperiode bis Mitte Oktober dauert, dient alleine dem Ziel der CDU-FDP-Koalition im Land, die Kommunalwahl nicht zusammen mit der Bundestagswahl im September nächsten Jahres stattfinden lassen will. Neben den Problemen, die sich daraus ergeben, dass die jetzt amtierenden Stadträte auch noch nach dem Wahltermin am 7.6.2009 vier Monate bis Anfang Oktober weiter amtieren werden, ist auch der Umstand, dass so viele Jugendliche um die Möglichkeit Ihrer Teilnahme an der Kommunalwahl gebracht werden, ein starkes Argument gegen diese Verschiebung.

Ich appelliere daher an die CDU im Rhein-Sieg-Kreis und ihre Landtagsabgeordneten, Frau Milz, Frau von Boeselager und Herrn Solf, sich diesen Plänen zu widersetzen. In diesem Fall sollte auch keine Koalitionsräson zählen und dem Treiben der Landtags-FDP eine Grenze gesetzt werden. Insbesondere die FDP hat offensichtlich die Verschiebung des Wahltermins massiv betrieben, weil sie bei der letzten gemeinsamen Bundestags- und Kommunalwahl im Jahr 1994 landesweit zwar 7,4 % der Zweitstimmen für den Bundestag, aber nur 3.6% für die Kommunalwahl erhalten hat. Diese parteitaktischen Absichten dürfen aber nicht zu derartigen Manövern und Folgen führen, wie es bei der Verschiebung der Kommunalwahl der Fall wäre!“

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