Bundesverkehrsminister Ramsauer hat dem Land durch sein Ministerium mitteilen lassen, dass er sich vorbehalte, dass Land bei seiner Absicht zu stoppen, ein nächtliches Passagierflugverbot am Flughafen Köln/Bonn einzurichten. Die Begründung ist dabei geradezu aberwitzig: Die Betriebsgenehmigung sei in dem Passus, auf das sich das Land und sein Anwalt berufe, rechtwidrig. Zwar sei sie inzwischen rechtskräftig (was sonst, sie gilt seit 1997 und wurde 2008 durch den Landesverkehrsminister Wittke, CDU, und den Bund verlängert), aber aus Opportunitätsgründen dürfe das Land sie nicht anwenden. Eine absolut absurde Rechtsauffassung, die den parlamentarischen Staatsekretär Horst Becker (GRÜNE, aus Lohmar) im Landesverkehrsministerium dazu veranlasste einen Brief an Bundesumweltminister Röttgen (CDU) zu schreiben, weil dieser als Landesvorsitzender und Mitglied des CDU-Kreisverbandes Rhein-Sieg eigentlich hinter den Beschlüssen des Kreistages Rhein-Sieg stehen müsste, die mit den Stimmen auch seiner Partei zu Stande gekommen sind.
Brief von Horst Becker (GRÜNE), parlamentarischer Staatsekretär an Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU): Schreiben_an_M_Röttgen__Nachtflug_Köln_Bonn
Presse im Stadtanzeiger hier:
Artikel
http://www.ksta.de/html/artikel/1312975149547.shtml
Hintergrund
http://www.ksta.de/html/artikel/1312975149550.shtml
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