Das BVG hat, wie auch das OVG Münster zuvor, die Klage der Städte gegen den Nachtflug aus formalen Gründen abgelehnt. Wir prüfen jetzt die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte vor dem Verfassungsgericht. Nicht einzusehen ist, dass Kommunen bei dieser Rechtsauslegung durch Flughafengenehmigung von vor 60 Jahren einschneidend in ihrer Planungshoheit verletzt sind und keine Chance zur rechtlichen Überprüfung dieser Sachlage haben. Wenn wir hinreichende Chancen sehen, werden wir im Interesse der Lohmarer Bürger diesen Schritt gehen.
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