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Eine Abschaffung der Schulbezirke würde gerade die Schulträger im Kreis vor kaum lösbare Probleme stellen

„Die vom Land beabsichtigte Abschaffung der Schulbezirke von Grundschulen verhindert eine geordnete Schulentwicklungsplanung und gefährdet kommunale Investitionsentscheidungen. Sie ist ein rein ideologisch begründetes Vorhaben der neuen Landesregierung. Dieses, auf Drängen der FDP im Land zu Stande gekommene Vorhaben wird den Kommunen großen Schaden zufügen!“, so der GRÜNE Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der Kreistagsfraktion, Horst Becker.
Mit der Abschaffung der Schulbezirke wäre für die Städte und Gemeinden im Kreis als jeweiliger Schulträger nicht mehr planbar, wie stark die einzelne Schule ausgelastet wird. Es könnte vor Ort die Situation entstehen, dass Schulen, die bislang die erforderliche Schülerzahl aufweisen, aufgrund einer vielleicht nur vorübergehenden Unbeliebtheit von Schulen nicht mehr ausgelastet sind. Umgekehrt besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Schulen so stark frequentiert werden, dass deren Räume nicht mehr ausreichen.

Das kann dazu führen, dass Schulen ausgebaut werden, obwohl in der Gemeinde insgesamt ausreichend Schulkapazitäten vorhanden sind. Zudem müssten dann gerade in vielen Flächengemeinden neue Transportmöglichkeiten zwischen den Ortsteilen geschaffen werden, wenn das Recht auf freie Wahl der Grundschule nicht leer laufen soll. Hierdurch würden im erheblichem Umfang neue Kosten produziert und bestehende gemeindliche Ressourcen verschleudert. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ein Wahlverhalten der Eltern nach den Vorstellungen der neuen Landesregierung lediglich „im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten“ der Grundschulen zulässig sein soll.

Nach dem geltenden Schulrecht trifft nicht der Schulträger, sondern die jeweilige Schulleitung die Aufnahme-Entscheidung. Langfristig wird ein solch großer Druck auf die Gemeinden entstehen, dass diese besonders beliebte Schulen ausbauen und weniger beliebte Schulen schließen müssen.

Auch der Hinweis des NRW-Schulministeriums, Fahrtkosten zu weiter entfernten Grundschulen müssten von den Eltern übernommen werden, geht fehl! Richtig ist vielmehr folgendes: Mit jeder Schließung einer wohnortnahen Grundschule – dies kann die Folge der von der Landesregierung betriebenen Fehlentwicklung werden – entsteht wieder die Verpflichtung des Schulträgers, die Fahrtkosten für den Besuch der weiter entfernten Schule zu übernehmen. Insgesamt, so Becker, ist festzustellen, dass schwarz-gelb mit dieser Entwicklung eine ideologische Schulpolitik betreibt, die für Eltern und Schüler keinerlei Qualitätsgewinn bringt, aber den Kommunen erheblich schadet!

Dass dies auch vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund bis auf einzelne Vertreter der FDP so gesehen wird, zeigt wie richtig die Kritik an dem Vorhaben ist.

In einem Beschluss des Städte- und Gemeindebundes heißt es:

„Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es zu befürchten, dass eine an wirtschaftlichen Grundsätzen orientierte Schulträgerschaft gefährdet ist. An dieser Wertung ändert auch die Formulierung im Koalitionsvertrag nichts,

dass es sich um eine „planbare und geordnete Abschaffung“ handeln soll, weil spätestens mit der Abschaffung der Schulbezirke tragfähige Planungsgrundlagen fehlen. Fernen kann das Problem entstehen, dass es zur „Ghettoisierung“ bestimmter Schulen kommen könnte, so dass im Ergebnis die Chancengleichheit nicht gewahrt wäre.“

(161. Sitzung des Präsidiums am 25./26.8.2005)
Inzwischen wurde dieser Beschluss auch noch vom Schulausschuss des NWSTGB bestätigt!

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