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Becker: Fluglärmgesetz schützt nicht vor Fluglärm!

Scharfe Kritik am heute in das Bundeskabinett eingebrachten Vorschlag für ein neues Fluglärmgesetz kommt von den Grünen im Landtag. Dazu erklärt Horst Becker MdL, Luftverkehrsexperte: „Das neue Fluglärmgesetz schützt nicht vor Fluglärm! Dieser Entwurf führt keineswegs zu weniger Fluglärm, nur selten zu mehr Schallschutz und wird dem wichtigen Ziel des Gesundheitsschutzes in keiner Weise gerecht.

Der Entwurf bleibt ein reines Gesetz zur Erstattung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes. Er liefert keine Grenzwerte, die zu aktivem Lärmschutz führen. Deswegen wird durch dieses Gesetz auch kein Flughafenbetreiber gezwungen, z.B. mit Hilfe von Nachtflugbeschränkungen oder Lärmkontingenten für mehr Ruhe zu sorgen.

Die Grenzwerte für Lärm tagsüber sind zu hoch und führen kaum zu mehr Anspruch auf Schallschutz. Aber auch der vorgeschlagene Grenzwert von 55 Dezibel für passiven Lärmschutz bei Nachtflug nimmt eine starke Beeinträchtigung und gesundheitliche Schädigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern in Kauf. Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung hingegen verlangen Werte unter 45 Dezibel, um erhebliche Schlafstörungen zu vermeiden. Gerade für die Menschen im Umfeld des Köln/Bonner Flughafens mit den meisten Nachtflügen in Europa verbessert sich durch dieses Gesetz faktisch nichts.

Völlig inakzeptabel sind auch die Übergangsfristen für die Kostenerstattung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Flughafenbetreiber. Die Lärmbetroffenen warten nun weiter bis zu elf Jahren, bis die ohnehin viel zu geringen Ansprüche dieses Gesetzentwurfes überhaupt zu Schallschutzmaßnahmen führen.“

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