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Rückzahlung von Krediten

„Dramatisch trotz gestiegener Gewerbesteuereinnahmen.“ So schätzt Horst Becker MdL, kommunalpolitischer Sprecher, die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in NRW ein.Wesentlich tragen dazu die Pläne der Landesregierung bei, die frühere Kreditierungen des Landes gegenüber den Kommunen nun in 2006 auf einen Schlag zurückfordern will. Die Gesamtsumme von 674 Mio. Euro führt dazu, dass die Kommunen in diesem Jahr einen erheblichen Einbruch bei den Zuweisungen des Landes hinnehmen müssen. Eine Streckung der Kredite würde diesen Einbruch abmildern.

Becker: „Angesichts der immensen Kassenkredite, die viele Kommunen bereits zur Abwicklung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben aufnehmen müssen, ist diese Überbrückung dringend erforderlich. Deshalb setze ich mich dafür ein, den Kommunen bei der Rückzahlung dieser Kredite mehr Zeit einzuräumen, nämlich zwei Jahre. Ähnliches hatten auch schon die kommunalen Spitzenverbände bei einer Anhörung im Landtag gefordert.“

Dies ist auch deswegen wichtig, weil es eine Reihe von neuen Belastungen für die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger durch die Pläne der Landesregierung gibt. Gleichzeitig sind die vollmundigen Versprechungen, die Kommunen besser zu stellen, ins Gegenteil verkehrt worden. Durch etliche Kürzungsvorschläge quer über den Landeshaushalt kommt es zu erheblichen Mehrbelastungen der Kommunen.

  • Beispiel Schülerfahrtkosten: Die Landesregierung will die entsprechenden Zuschüsse dauerhaft um 27 Mio. Euro jährlich kürzen. Im Gegenzug werden die Subventionen für den Straßenbau und den Luftverkehr um rund 15 Millionen Euro im Landeshaushalt erhöht. Becker: „Damit ein paar Flugzeuge billiger fliegen können, wird den Schülerinnen und Schülern, Eltern und den Kommunen in die Tasche gegriffen.“
  • Beispiel Kindergärten: Mit dem Wegfall des Elternbeitragssicherungsgesetzes kämen zudem auf die Kommunen Mindereinnahmen  von insgesamt 42,3 Mio. Euro in 2006 und 84,6 Mio. Euro in 2007 zu. Diese müssten sie entweder durch Erhöhung der Elternbeiträge zum Kindergartenplatz ausgleichen oder im kommunalen Haushalt als zusätzliches Minus verbuchen. Gerade die Kommunen mit Haushaltssicherung wären dann gezwungen, diese Kosten als erhöhte Elternbeiträge weitergeben. Eltern solcher Kommunen stehen sich also deutlich schlechter als die in reichen Kommunen!
  • Beispiel Weiterbildung: Die zusätzlichen Kürzungen im Weiterbildungsgesetz werden an den Volkshochschulen und in den Familienbildungsstätten zu einer Erhöhung der Beiträge führen und damit erneut gerade einkommensschwache Schichten von Weiterbildung abhalten.

Becker abschließend: „Wir fordern die Landsregierung auf, ihre Pläne zurückzunehmen. Die Grüne Fraktion wird jedenfalls entsprechende Haushaltsanträge stellen!“

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