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Offene Ganztagsgrundschule Birk – Neubau

Hierzu stellen wir folgenden Antrag:

In Anbetracht der Stellungnahme der OGGS Birk durch Elternvertretung und Schulleitung beschließt der Schulausschuss seine Stellungnahme für die Zukunftswerkstatt Birk.

Der Schulausschuss der Stadt Lohmar ist der Auffassung, dass eine Erweiterung und Sanierung am bisherigen Standort in keiner der Varianten geeignet ist, in der Gegenwart und zukünftig den Anforderungen gerecht zu werden, die an den Schulstandort aus schulfachlicher Sicht zu stellen sind. Dazu gehören u.a.:

  • Die Sanierung und Erweiterung im laufenden Betrieb würde erhebliche Belastungen bedeuten und ließe sich auch nicht ohne zeitliches Ausweichen auf Container machen lassen. Dies würde höhere Kosten bedeuten, als von der Verwaltung veranschlagt.
  • Eine Sanierung dieses alten und verschachtelten Gebäudes bildet grundsätzlich das Risiko erheblicher zeitlicher Verzögerung und massiver Kostensteigerung.
  • Das Raumkonzept für die Schule sieht in Teilen Klassenräume ohne Gruppenräume vor.
  • Die „neue“ Schule wäre nicht vollständig barrierefrei.
  • Die Schule wäre zwangsläufig an ihrer Kapazitätsgrenze angekommen und damit je nach weiterer Entwicklung des Wohnsiedlungsbereiches Heide/Inger/Birk (auch im Rahmen der Regionale 2025) nicht mehr flexibel erweiterbar.
  • Die Offene Ganztagsschule (OGATA) wäre in ihrer jetzigen Größe festgeschrieben und nicht mehr ausbaubar.

Deswegen spricht sich der Schulausschuss für einen Neubau der Offenen Ganztagsgrundschule Birk als die fachlich beste Lösung aus.

Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung für den jetzigen Standort der OGGS Birk schon fünf Varianten hat planen lassen, für einen Neubau an einem anderen Standort bisher aber keine, wird die Verwaltung mit der Vorlage weiterer Planskizzen für andere Standorte beauftragt.

Insbesondere sind solche Planskizzen für die beiden Standorte westlich und östlich vom Sportplatz anzufertigen und für das zugrunde zu legende Raumprogramm die schulfachliche Expertise der Schule hinzuziehen.

Für die Planskizzen sind jeweils eine ungefähre Kostenschätzung sowie eine Zeitschiene für eine Realisierung des Neubaus der OGGS BIRK zu erarbeiten.

Die letzte Entscheidung über den Standort bleibt dem Rat vorbehalten.

Begründung:

  1. Die gesamte Planung im Rahmen der Ortsentwicklung hängt dann, wenn Synergien zu den übrigen Planungen (Altengerechtes Wohnen, Pflegeheim, sozialer Wohnungsbau, Kindergarten, Verkehr etc.) geschaffen bzw. genutzt werden sollen, von der Entscheidung für den Neubau der Schule sowie den geeigneten Standort hierfür  ab.
  2. Zurzeit wird nur noch die Variante 5 der Verwaltung diskutiert, die der Variante 1 der Planer der Zukunftswerkstatt Birk zugrunde liegt.  Auch mit den bisherigen vier Varianten der Verwaltung wurde der Schulausschuss bislang nicht befasst.
  3. Ausweislich der Stellungnahme der Schule birgt die Variante 5 der Verwaltung im Verhältnis zu den bisherigen Varianten und auch gegenüber dem Ist-Stand Verbesserungen. Gleichwohl stehen gravierende Nachteile infolge erforderlicher baulicher Kompromisse in keinem Verhältnis zu den geschätzten und keinesfalls endgültig absehbaren Bau- und Folgekosten.
  4. Für die OGATA bleiben die räumlichen Kapazitäten viel zu begrenzt. Die zu erwartende Entwicklung der OGATA aufgrund des geplanten Wohnungsbaus, des sich wandelnden Anmeldeverhaltens der Eltern sowie des künftigen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz kann nur mit einem Neubau der Offenen Ganztagsgrundschule aufgegriffen werden.
  5. Das Raumkonzept für die Schule sieht in Teilen Klassenräume ohne Gruppenräume vor. Das ist schon allein wegen der zukünftigen Notwendigkeit der multifunktionalen Klassenraumnutzung nicht hinnehmbar.
  6. Die notwendigen Beziehungen innerhalb der Funktionsbereiche der Schule und die erforderliche Barrierefreiheit können ausweislich der Einschränkungen in der Variante 5 ebenfalls nur in einem Neubau realisiert werden. Der allgemein hohe Anspruch an Schule heute, der verpflichtenden Auftrag der Grundschulen zur Inklusion, die Selbstverpflichtung der Stadt Lohmar als inklusive Stadt und auch das Erfordernis verantwortungsvollen Umgangs mit begrenzten Ressourcen lassen auch hier keinen Spielraum zu.
  7. Die dargestellte Möglichkeit, die Baumaßnahmen gemäß Variante 5 der Verwaltung aus Kostengründen im laufenden Betrieb der Schule vorzunehmen, wird als nicht hinnehmbar bewertet. Es wären für eine Auslagerung des Schulbetriebs mit allen damit verbundenen Konsequenzen immense weitere Kosten einzuplanen.

Mit freundlichen Grüßen

Charly Göllner, Gabriele Krichbaum, Claudia Wieja

Zum Antrag als pdf

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