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Neue Perspektiven und Teilhabechancen durch öffentlich geförderte Arbeit

Dazu stellen wir folgenden Antrag:

Die Stadt Lohmar  wird beauftragt, gemeinsam mit dem jobcenter rhein-sieg geeignete potenzielle Mitarbeiter*innen auszuwählen, die im Rahmen des § 16e SGB II – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – oder des § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt – gefördert werden.

Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss wird kontinuierlich über die Zahl und die Entwicklung der so besetzten Stellen informiert.

Begründung:

Am 01.01.2019 ist das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Die Zielgruppe des neuen Gesetzes sind Langzeitarbeitslose, die auf Grund ihrer längeren beruflichen Auszeit selten eine Chance auf eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt haben. Bislang waren Förderungen in diesem Bezug nur im Bereich von gemeinnützigen Einrichtungen/Trägern möglich, nun sind diese Einschränkungen aufgehoben.

Das Teilhabechancengesetz liefert zwei neue Förderinstrumente. Zum einen wurde der bestehende § 16e SGB II – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – neu gefasst. Gefördert werden Frauen und Männer, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Für sie erhalten Arbeitgeber im ersten Jahr einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr von 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Qualifizierungsmaßnahmen können nach den allgemeinen Vorschriften in Anspruch genommen werden. Für sehr arbeitsmarktferne Menschen ist § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt – eingeführt worden Diese müssen in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre im SGB II-Bezug gewesen sein. Fünf Jahre sind es bei Schwerbehinderten und Menschen, die mit einem minderjährigen Kind zusammenleben. Arbeitgeber erhalten für sie in den ersten beiden Jahren einen Zuschuss von 100 Prozent, in den drei folgenden Jahren wird der Zuschuss um jeweils zehn Prozent reduziert. Zudem gibt es bis zu 1.000 Euro Zuschuss je Weiterbildung. Bei beiden neuen Instrumenten ist eine begleitende Betreuung („Coaching“) der ehemaligen Langzeitarbeitslosen Bestandteil des Programms. Zudem wird ein pauschalierter Beitrag zu den Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt. Die Lohnzuschüsse orientieren sich an den tatsächlich gezahlten Tariflöhnen und nicht wie ursprünglich angedacht ausschließlich am Mindestlohn.

Mit der Öffnung des Sozialen Arbeitsmarktes für kommunale Arbeitgeber ergibt es aus unserer Sicht eine besondere Verpflichtung der Stadt, eben solche Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten und Menschen, die längere Zeit nicht in Arbeit oder Beschäftigung waren, wieder die Teilhabe am Arbeitsmarkt perspektivisch zu eröffnen. Beim jobcenter rhein-sieg gibt es bspw. eine große Zahl an Müttern, die unter die Kategorie der Langzeitarbeitslosen fallen und so eine Chance auf einen (Wieder-)Einstieg erhalten würden. Darüber hinaus ist es sinnvoll in Zeiten des Fachkräftemangels Personal mit dieser Möglichkeit zu gewinnen, kennen zu lernen und zu entwickeln. Neben dem bereits im Schulausschuss angesprochenen Einsatzgebiet gibt es aus unserer Sicht sowohl im gewerblichen wie auch im kaufmännischen Bereich ausreichend Einsatzmöglichkeiten bei der Stadt Lohmar.

Mit freundlichen Grüßen

Charly Göllner, Horst Becker MdL, Claudia Wieja

Zum Antrag als pdf

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