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Stadt muss keine 100.000 Euro an Klein Heßling zahlen!

Horst Becker: Ratsmehrheit hat zu Recht Zahlung an den Edeka Betreiber Klein-Heßling verweigert, der frühere Bürgermeister hat am Rat vorbei einen Vertrag geschlossen, der gegen geltendes Recht verstößt!

Heute wurde vor dem VG Köln darüber verhandelt, ob der Edekamarkt-Betreiber Klein-Heßling zu Recht 100.000 Euro von der Stadt fordern dürfe. Dieser Anspruch wurde abgelehnt!1) Damit ist auch der Vertrag gescheitert, den der frühere Bürgermeister am Rat vorbei mit dem Edekamarkt-Betreiber Klein-Heßling aus Birk geschlossen hatte und in dem nicht die Auflagen eines Stadtentwicklungsausschussbeschlusses enthalten waren. Das Ergebnis dieses Vertrages war, dass auch die von der Stadt mitfinanzierten Flächen nicht von der Stadt bewirtschaftet werden konnten und von einem privaten Inkassounternehmen dort teure Knöllchen verteilt wurden. (Hintergrund siehe unten.) Daraufhin hatten sich die Grünen im Stadtrat entgegen der Verwaltungsvorlage dafür eingesetzt, dass die zweite Hälfte der ursprünglich vorgesehenen 200.000 Euro nicht mehr ausgezahlt werden sollten und dies mit SPD und UWG gegen die Stimmen großer Teile der CDU und von Bürgermeister Krybus durchgesetzt! Damals drohte die CDU übrigens mit negativen Folgen für den Steuerzahler, wenn das Geld nicht an Klein-Heßling gezahlt würde. Das Gegenteil ist nun richtig: Der Vertrag ist nichtig , weil die öffentlich finanzierten Parkplätze eben nicht dauerhaft zugänglich und von der Stadt bewirtschaftet werden, deswegen werden wir beantragen, dass die Stadt auch die schon gezahlten 100.000 Euro zurückfordert!

Horst Becker, Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses: „Die Verwaltung ist mit ihrem Alleingang, bei dem sie einen Vertrag an den Vorgaben des Stadtentwicklungsausschusses vorbei vorgenommen hat, krachend gescheitert! Es zeigt sich, wie richtig wir GRÜNE lagen, als wir gefordert haben, dass für öffentlich finanzierte Parkplatzflächen kein privates und vom Edekamarkt beauftragtes Inkassounternehmen teure Knöllchen verteilen darf und die Stadt deswegen nicht zahlen sollte. Wir werden nun beantragen, dass die Stadt auch die schon gezahlten 100.000 Euro zurückfordert!“

Gez. Horst Becker MdL

Urteil heute:

1) Das Gericht hat die Klage von Klein-Heßling abgewiesen. Einen Anspruch auf Zahlung der ausstehenden 100.000 Euro habe die Klägerin deshalb nicht, weil der Vertrag aus April 2014 nichtig sei. Er verstoße gegen die Regelung der Bauordnung, dass Stellplatzablösemittel nur für die Herstellung zusätzlicher, der Öffentlichkeit zugänglicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet verwendet werden dürften. Daraus folge, dass die Stellplätze, die mit diesen Mitteln finanziert werden, der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt werden müssen. Das sei hier jedoch nicht der Fall, weil die Stellplätze als notwendige Plätze für den Lebensmittel-Markt dienten und dementsprechend auch als „Kundenparkplätze“ ausgewiesen worden seien. Auch sei es mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar, dass der Vertrag eine zeitliche Begrenzung der Nutzung vorsehe und die Parkplätze der Öffentlichkeit damit nicht uneingeschränkt zur Verfügung stünden.

Hintergrund aus dem Oktober 2017:

Rat beschließt die Kündigung des Vertrages mit EDEKA – Wird der schwarze Klüngel jetzt beendet?

Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus! Aber nicht was der Rat nun zum wiederholten Male beschlossen hat, sondern was die CDU im Rat als einzige Partei zusammen mit ihrem Bürgermeister zu der Sache so von sich gibt!

Kurz zu den Fakten: Im März 2013 hat der Stadtentwicklungsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, dass der EDEKA-Marktinhaber Klein-Heßling einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro erhalten solle, wenn er

a) Über 70 eigene Parkplätze hinaus weitere 30 schaffen,
b) diese durchgängig öffentlich zugänglich sein müssten,
c) durch das Ordnungsamt der Stadt bewirtschaftet und kontrolliert würden,
d) das Haus auf dem Parkplatz längs der Hauptstraße abgerissen würde.

Jeder kann nachzählen, was EDEKA unter Abzug, der durch VR-Bank und Apotheke zu schaffenden Parkplätzen tatsächlich selber an Parkplätzen geschaffen hat – 30 sollen ja öffentlich zu Stande gekommen sein. Immer wiederkehrende Nachfragen in den Ausschüssen der Stadt blieben unbeantwortet. Im März 2016 tauchte dann plötzlich die Beschilderung des EDEKA-Parkplatzes auf, in der das Inkasso-Unternehmen mit dem ironischen Namen „Fair-Parken“ mit Knollen von 19,90 drohte, diese auch eintrieb und zum Teil noch exorbitante Verwaltungsgebühren draufsattelte.

Erst als deswegen durch uns ein Antrag gestellt wurde, der entlang des alten Beschlusses verlangte, dass die Fläche öffentlich bewirtschaftet werden sollte und die Verwaltung endlich sagen solle, welche der Parkplätze denn die 30 öffentlich geförderten sein sollten, kam stückweise die Wahrheit heraus: Am Rat vorbei hat der frühere Bürgermeister „in Ausführung“ des Beschlusses einen Vertrag geschlossen, in dem die Bedingung in c. nicht mehr explizit genannt wurde. Auf die unter d. wurde dann von der Stadt deshalb nicht mehr gedrängt, weil die Verwaltung sich vor dem Hintergrund der damaligen Flüchtlingszahl vorübergehend die Möglichkeit offenhalten wollte, dort Menschen unterbringen zu können. Deshalb wurden zunächst 100.000 der in Rede stehenden 200.000 Euro nicht gezahlt und sind bis heute nicht geflossen.

Im Gegensatz zu großen Teilen der CDU (Teile stimmten in den diversen Abstimmungen zum Thema mit uns) war die klare Ratsmehrheit der Meinung, dass unter diesen Umständen Geld zurück zu fordern sei oder Klein-Heßling mindestens der Bewirtschaftung durch das Ordnungsamt zustimmen müsse. Nach monatelanger Verhandlung kam die Verwaltung vor den Sommerferien mit einem Vertragsentwurf zurück, in dem Klein-Heßling zwar bereit war, der Beaufsichtigung durch das Ordnungsamt zuzustimmen, aber dies jährlich hätte OHNE RÜCKZAHLUNG rückgängig machen können. Bis auf große Teile der CDU wollte der Rat aber einen solchen Vertrag nicht! Kein anderer Markt oder Geschäftsmann in Lohmar hat solche Zuschüsse für seinen Parkraum bekommen, führt sich so selbstherrlich auf und beauftragt ein solches Inkasso-Unternehmen. Dies ist eine Unsitte, von der wir nicht wollen, dass sie um sich greift.

Hier unser Antrag aus 2016, mit dem alles aufgerollt wurde.

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