Wir haben für den Rat den Antrag gestellt, dass in Anbetracht des Urteils des VG Köln in der Sache Klein-Heßling ./. Stadt Lohmar der Rat der Stadt die Verwaltung damit beauftragt:
- den Eigentümer des Edeka-Marktes in Lohmar-Ort umgehend aufzufordern, verbindlich bis spätestens zum 31.1.2020 die bereits gezahlten 100.000 Euro an die Stadt zurück zu zahlen oder wahlweise verbindlich bis spätestens zum 31.1.2020 zu erklären, dass 30 konkret ausgewiesene und rund um die Uhr anfahrbare Stellplätze auf dem in Rede stehenden Gelände deutlich erkennbar als städtische Stellplätze ausgewiesen werden sowie zeitlich unbefristet und unkündbar dauerhaft für alle Stellplätze (städtische und solche im Eigentum des Edeka-Marktes) vereinbart wird, dass die Parkraumbewirtschaftung ausschließlich durch die Stadt und nicht durch private Inkassounternehmen durchgeführt wird.
- nach Ablauf der Frist umgehend rechtliche Schritte einzuleiten, mit denen die Rück-zahlung der durch die Stadt gezahlten 100.000 Euro an die Stadt durchgesetzt wird.
Der Antrag kann hier nachgelesen werden.
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