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Horst Becker: Genehmigung des Areals Nord am Flughafen Köln/Bonn verstößt gegen EU-Recht

„Wirtschaftsministerin Thoben bricht EU-Recht und setzt sich brutal über europäisches Naturschutzrecht hinweg!“, so kommentiert Horst Becker, Luftverkehrsexperte der GRÜNEN Landtagsfraktion, das Vorgehen der Ministerin bei der Genehmigung des Areals Nord am Flughafen Köln/Bonn durch das Wirtschaftsministerium des Landes NRW.
Horst Becker MdL: „Schon 2003 hatte die Bezirksregierung am Anfang des Verfahrens festgestellt, dass die Bebauung des sogenannten Areals Nord einen erheblichen Eingriff in ein FFH-Gebiet bedeuten würde.

Für einen solchen Fall sieht das EU-Recht zwingend vor, dass

  1. ein überragendes öffentliches Interesse besteht und begründet werden muss,
  2. keine darstellbaren Alternativen zu der Planung bestehen,
  3. für den Fall, dass die unter a. und b. genannten Bedingungen erfüllt werden, eine Kompensation ortsnah               zu erfolgen hat.

Dies ist aber unvollständig und in Teilen bis heute gar nicht erfolgt und auch nicht substanziell begründet worden. Stattdessen begründet die Landesregierung die Notwendigkeit der Zerstörung eines europaweit bedeutsamen FFH- und Vogelschutzgebietes pauschal damit, dass nach ihrer Auffassung keine geeigneten Alternativen für die Abfertigung von Passagierflugzeugen bestünden und der Ausbau des Flughafens im Interesse der Daseinsvorsorge sei.

Spätestens an dem Punkt, wo die Landesregierung ohne jede Auflage zur Kompensation eine Genehmigung ausgesprochen hat, hat sie bereits gegen das EU-Recht verstoßen! Hinzu kommt, dass entgegen dem Vorschlag der Bezirksregierung und des Rhein-Sieg-Kreises handstreichartig darauf verzichtet wurde, die im südlichen Flughafengelände liegende Scheuerbachsenke als Kompensationsfläche auszuweisen. Es fehlt im Übrigen auch an dem nach EU-Recht notwendigen Nachweis, dass Alternativen ernsthaft geprüft wurden.

Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung sich derartig brutal über geltendes europäisches Recht hinweg setzt, werde ich jetzt im Laufe der nächsten Woche bei der EU eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie einreichen.“

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