fbpx

Zu dem Urteil über die Anwohnerklage am Flughafen Köln Bonn im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

Horst Becker MdL: „Das beste Schallschutzprogramm reicht nicht aus, die Nachtruhe zu ersetzen. Trotzdem ist es gut, dass das BVG die Revision zugelassen hat und nun die Frage neu geklärt werden muss, ob das Schallschutzprogramm überhaupt annähernd den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung entspricht. Inzwischen sollte der Flughafen Köln/Bonn endlich die Zeichen der Zeit erkennen und den Anwohnerinnen und Anwohnern entgegen kommen. Dazu würde mindestens zählen, dass er sich selber darum bemüht, schweres und lautes Fluggerät in der Nacht auszumustern – insbesondere die vermehrt eingesetzte MD-11 und die A 300-B4 gehören dazu.

Darüber hinaus muss der Flughafen endlich offen legen, wie viel Geld bisher tatsächlich in passiven Schallschutz geflossen ist und wie viel Anträge bisher abgelehnt wurden. Es geht nicht an, dass er sich immer wieder rühmt, Finanzmittel bereit gestellt zu haben, ohne den wirklichen Abfluss der Mittel und die Quote von abgelehnten Anträgen nachvollziehbar zu machen.

Auch die Landesregierung sollte aus diesem Urteil die fälligen Konsequenzen ziehen. Es darf auf keinen Fall zu der von Ministerpräsident Rüttgers im Januar bei der Einweihung der UPS-Frachthalle angekündigten Verlängerung der bis 2015 laufenden Nachtflugregelung kommen. Die von der Landesregierung angekündigte Fortschreibung des Luftverkehrskonzeptes 2010 mit gleichzeitiger Fortschreibung der Nachtflugregelung für Köln/Bonn darf nicht in den nächsten Jahren erfolgen. Stattdessen ist der Ausgang der Rechtsstreitigkeiten abzuwarten und durch eine umfangreiche epidemiologische Studie auf der Grundlage der Untersuchungen der „Ärzte gegen Fluglärm“ festzustellen, wie die gesundheitlichen Auswirkungen der permanenten Nachtruhestörungen zu beurteilen sind.“

X