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Bundesverwaltungsgericht schränkt Passagierflug während Nacht ein

Zu dem heute vom Bundesverwaltungsgericht verkündeten Urteil zum Flughafen Leipzig/Halle nimmt Horst Becker, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion und Fluglärmexperte, Stellung:“Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes stellt erfreulich klar, dass für die Nacht die Einschränkung von Passagierflügen erlaubt ist. Dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichtes muss nun endlich auch dazu führen, dass am Flughafen Köln/Bonn dem nächtlichen Treiben der Passagierflüge Einhalt geboten wird. Dies ist umso wichtiger, weil in den letzten Jahren durch die Billigflieger immer mehr Passagierflüge in der Nacht statt gefunden haben. Ich fordere deshalb Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) dringend auf, den noch offenen Punkt aus der 22 Punkte-Regelung zusammen mit Verkehrsminister Tiefensee umzusetzen und dem schäbigen Verwirrspiel zwischen Düsseldorf, Berlin und Brüssel ein sofortiges Ende zu setzen.“

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