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Horst Becker MdL: Landesregierung soll endlich Passagierflugverbot für die Nacht einführen

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. Nov. 2006 zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Leipzig ist klar: Die Trennung zwischen Nachtflügen für Frachtexpressgüter und dem Passagierflug ist möglich. Ausdrücklich wird eingefordert, dass die Genehmigungsbehörde zwischen besonders eiligen Frachtexpressgütern, sonstigem Frachtgut und Passagierflug unterscheidet. Das Bundesverwaltungsgericht führt aus, dass das besondere Gewicht der Lärmschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt worden ist, wenn nicht aus Gründen besonderer Eilbedürftigkeit Nachtflüge stattfinden.“)*, so Horst Becker, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion.

Vor diesem Hintergrund grenzt es schon an absichtliche Verbiegung der Wahrheit, wenn der zuständige Fachminister der Landesregierung, Verkehrsminister Oliver Wittke, auf eine Anfrage des Kollegen Tüttenberg ausführt, dass es keine Auswirkungen und Bedeutungen für den Nachtflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn gäbe, die sich aus diesem Urteil ableiten ließen. Minister Wittke übersieht bei seinem Hinweis darauf, dass es sich in Leipzig um ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren gehandelt habe und dies in Köln/Bonn nicht zuträfe geflissentlich, dass das vorgesehene Nachtflugverbot für Passagiermaschinen 1997 bei Inkrafttreten des sog. 22-Punkte-Programmes nur ausgeklammert und ausdrücklich von jeglichem Vertrauensschutz ausgenommen wurde. Das bedeutet konkret, dass das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen jederzeit auch vor Ablauf der jetzigen Nachtflugregelung im Jahr 2015 eingeführt werden könnte. Bisher wurde von den diversen Landes- und Bundesverkehrsministern jedoch immer wieder behauptet, dass diese Teilregelung nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Spätestens nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das nun solche Unterscheidungen ausdrücklich einfordert und für das Planfeststellungsverfahren am Flughafen Leipzig bemängelt, dass solche Unterscheidungen nicht ausreichend gemacht worden seien, stellt sich die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht nicht mehr. Ansonsten hieße dies ja im Umkehrschluss, dass sich das höchste bundesdeutsche Verwaltungsgericht offensichtlich gegen geltendes EU-Recht entschieden hätte.

Ich fordere daher den Verkehrsminister Wittke auf, endlich die Versuche einzustellen, die Öffentlichkeit in dieser Angelegenheit hinters Licht zu führen und umgehend zusammen mit dem Kollegen Tiefensee dafür zu sorgen, dass mit dem nächsten Flugplanwechsel in Köln/Bonn nächtlicher Passagierflüge zwischen 0 und 5 Uhr unterbleiben.“

*Unter anderem finden sich in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes folgende Passagen:

Ziffer 71 (Seite 31):

„Abwägungsfehlerhaft ist auch die Entscheidung über Beschränkungen des nächtlichen Flugbetriebs auf der Südbahn, weil der Beklagte nicht erwogen hat, Luftfrachtverkehr, der nicht dem Transport von Expressgut dient, also nicht auf den Nachtsprung angewiesen ist, sowie die Passagierverkehre während der Nachtzeit zu beschränken. Das besondere Gewicht der Lärmschutzbelange ergibt sich im vorliegenden Fall nicht aus der – hier eher geringen – Zahl der Betroffenen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 283), sondern daraus, dass den Lärmbetroffenen durch den Expressfrachtgutverkehr schon eine massive Beeinträchtigung ihrer Nachtruhe zugemutet wird. Die Verkehrsspitzen liegen nicht – wie bei einem Verkehrsflughafen üblicher Prägung – am Tage, sondern während der eines stärkeren Schutzes bedürftigen Nachtstunden. Die hiervon Betroffenen auch noch zusätzlich und schrankenlos den anderen Verkehren auszusetzen, ohne dass sich gewichtige Gründe dafür ins Feld führen lassen, dass diese Verkehre ebenfalls in der Nacht abgewickelt werden müssen, sprengt den Rahmen planerischer Gestaltungsfreiheit. “

Ziffer 72 (Seite 32):

„[…] Die Absicht, den Verkehren, vor allem dem Charter- und dem Touristikverkehr, optimale Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, rechtfertigt es nicht, die Lärmschutzbelange der Anwohner hintanzustellen. Jeder Flughafenbetreiber, dessen Anlagen noch über freie Kapazitäten verfügen, wird ein wirtschaftliches Interesse daran haben, mit Hilfe zusätzlichen Verkehrs die Auslastung des Flughafens zu erhöhen. Ebenso wird mancher Fluggesellschaft daran gelegen sein, durch zusätzliche Umläufe in der Nacht den Einsatz ihres Fluggeräts effektiver zu gestalten. Daran ist nichts Besonderes..“

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