„Obwohl sie nacharbeiten musste, hat sich die Landesregierung auch beim zweiten Entwurf des Kindergartengesetzes für weniger Qualität im Kindergarten entschieden. Besonders die Kleinsten unter drei Jahren werden künftig von weniger Personal betreut. Die Kindergartengruppen werden insgesamt größer werden, denn es werden keine Höchstzahlen pro Gruppe mehr festgelegt. Die Einsparungen aus den schlechteren Personalstandards sollen für zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren verwendet werden. Letztlich steht nicht mehr Landesgeld für die Einrichtungen zur Verfügung als 2005. Eventuelle Mehrausgaben werden zur Absenkung des Eigenanteils der kirchlichen Träger verwendet.
Der Gesetzentwurf wird einem modernen Kindergartengesetz insgesamt nicht gerecht. So wird das Aufkommen an Elternbeiträgen völlig unrealistisch hoch angesetzt, weitere Beitragssteigerungen sind die Folge. In anderen Bundesländern werden sie abgeschafft.
Wenn Minister Laschet wirklich sofort mehr Plätze für Kinder unter drei Jahren will, dann muss er den auf Bundesebene für 2013 beschlossenen Rechtsanspruch in NRW vorziehen. Rechtlich ist das möglich, wird selbst von der FDP gefordert und z.B. in Rheinland-Pfalz umgesetzt.
Die moderne Arbeitswelt erfordert flexible Arbeitszeiten und somit flexiblere Betreuungsangebote, z.B. auch an Samstagen oder Spätnachmittags. Das Land finanziert künftig aber nur noch Gruppen bis 45 Stunden (bisher 50) mit. Die notwendige Ausweitung des Angebots wird es so nicht geben, die Bedarfsgerechtigkeit bleibt auf der Strecke.“