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Energiesparmaßnahmen an städtischen Gebäuden voranbringen

Nicht erst, aber noch einmal besonders durch die jüngsten Entwicklungen rund um den Krieg von Russland gegen die Ukraine und die schon vorher absehbaren Kostensteigerungen im Energiebereich sowie die klimapolitischen Notwendigkeiten verschieben sich absehbar auch alte betriebswirtschaftliche Amortisationsrechnungen für Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energien für die städtische Gebäude. Daher bedarf es einer Neubetrachtung. Das hat uns dazu veranlasst, folgenden Haushaltsbegleitbeschluss auf den Weg zu bringen:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten (Strom, Wärme, Treibstoff) und vor den Verbräuchen in den städtischen Liegenschaften und dem Fuhrpark (unter Einbeziehung von Teilen der Bauhoffahrzeuge) damit, anhand überarbeiteter Amortisationsrechnungen Vorschläge für energetische Sanierungen / Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Veränderungen im Fuhrpark zu unterbreiten. Dabei ist als Grundlage davon auszugehen, dass es mittel- und langfristig bei deutlich höheren Energiekosten als in den letzten Jahren bleiben wird.
  2. Bei den Vorschlägen sind Förderprogramme und mögliche Zuschüsse in die jeweiligen Betrachtungen mit einzubeziehen.
  3. Insoweit für diese Berechnungen und Vorüberlegungen die Verwaltungskapazität nicht ausreichend erscheint, soll auf Vergaben an Ingenieurbüros zurückgegriffen werden.

Der Antrag wurde vom Rat einstimmig beschlossen.

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